Bei einer laufenden Baufinanzierung kann es vorkommen, dass die Darlehensnehmer*innen geändert werden sollen. Dafür ist eine Anpassung deines Vertrags erforderlich.
Du kannst bei uns eine Schuldhaftentlassung anfragen, das heißt, dass ein*e Darlehensnehmer*in aus dem Vertrag entlassen werden soll. Das ist möglich bei einer Scheidung, nachgewiesener Gütertrennung oder Erbauseinandersetzung im Todesfall.
Die Neuaufnahme zusätzliche*r Darlehensnehmer*innen (Schuldnerwechsel) ist nicht möglich.
Wir können der Schuldhaftentlassung zustimmen, wenn die Bonität des*der verbleibenden Darlehensnehmer*in ausreichend ist und alle bestehenden Vertragsbestandteile unverändert bleiben.
Sende uns einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben und Unterlagen
Wir haben dir eine Checkliste und alle notwendigen Formulare zusammengestellt.
Der schnellste Weg zu uns per Datei-Upload.
Alternativ sende uns alle Unterlagen vollständig und gesammelt an Deutsche Kreditbank AG, Immobilienfinanzierung, 10908 Berlin
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.