Bei einer laufenden Baufinanzierung kann es vorkommen, dass die Darlehensnehmer*innen geändert werden sollen. Dafür ist eine Anpassung deines Vertrags erforderlich. 

Du kannst bei uns eine Schuldhaftentlassung anfragen, das heißt, dass ein*e Darlehensnehmer*in aus dem Vertrag entlassen werden soll. Das ist möglich bei einer Scheidung, nachgewiesener Gütertrennung oder Erbauseinandersetzung im Todesfall.

Die Neuaufnahme zusätzliche*r Darlehensnehmer*innen (Schuldnerwechsel) ist nicht möglich.

Wir können der Schuldhaftentlassung zustimmen, wenn die Bonität des*der verbleibenden Darlehensnehmer*in ausreichend ist und alle bestehenden Vertragsbestandteile unverändert bleiben.

So geht's

Sende uns einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben und Unterlagen

  • deine persönlichen Daten und die Darlehensnummer
  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene vertrauliche Selbstauskunft
  • aktuelle Einkommensunterlagen 
  • Scheidungsfolge- bzw. Trennungsvereinbarung, sofern vorhanden

Wir haben dir eine Checkliste und alle notwendigen Formulare zusammengestellt.

Der schnellste Weg zu uns per Datei-Upload

Alternativ sende uns alle Unterlagen vollständig und gesammelt an Deutsche Kreditbank AG, Immobilienfinanzierung, 10908 Berlin

So geht es weiter

  • Wir prüfen deine Unterlagen auf Vollständigkeit und bestätigen dir den Eingang per E-Mail.
  • Sollten Dokumente oder Informationen fehlen, melden wir uns.
  • Stimmen wir der Schuldhaftentlassung zu, senden wir dir die erforderlichen Unterlagen.

Gut zu wissen

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.