Kann meine Baufinanzierung übertragen werden?

Bei einer laufenden Baufinanzierung kann es vorkommen, dass die Darlehensnehmer*innen geändert werden sollen. Dafür ist eine Anpassung deines Vertrags erforderlich. Die Fachbegriffe dafür sind

  • Schuldhaftentlassung: ein*e Darlehensnehmer*in soll aus dem Vertrag entlassen werden, z. B. bei einer Trennung
  • Schuldnerwechsel: ein*e zusätzliche*r Darlehensnehmer*in soll in den Vertrag mit aufgenommen werden

Voraussetzungen

  • gute Bonität des*der Darlehensnehmer*in
  • alle bestehenden Vertragsbestandteile bleiben unverändert
  • Zustimmung durch uns nach erfolgter Bonitätsprüfung

So geht's

Sende uns einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben und Unterlagen

  • deine persönlichen Daten und die Darlehensnummer
  • die Daten des*der neuen Darlehensnehmer*in
  • vollständig ausgefüllte und unterschriebene vertrauliche Selbstauskunft
  • aktuelle Einkommensunterlagen 
  • Scheidungsfolge- bzw. Trennungsvereinbarung oder Übertragungsvertrag, sofern vorhanden
  • aktuelle Baubeschreibung
  • aktuelle Wohnflächenberechnung

Wir haben dir eine Checkliste und alle notwendigen Formulare zusammengestellt.

Bitte sende alle Unterlagen vollständig und gesammelt an Deutsche Kreditbank AG, Bereich Privatkunden, Postfach 11 02 68, 10832 Berlin

So geht es weiter

  • Wir prüfen deine Unterlagen auf Vollständigkeit und bestätigen dir den Eingang per E-Mail.
  • Sollten Dokumente oder Informationen fehlen, melden wir uns.
  • Stimmen wir dem gewünschten Wechsel zu, senden wir allen neuen oder verbleibenden Darlehensnehmer*innen die dann erforderlichen Unterlagen.

Gut zu wissen

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.