Partnerschaft & Familie
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Ein Pärchen aus Mann und Frau sitzt gemeinsam mit ihrem Baby auf der Couch. Der Mann hält das Kleinkind in die Höhe.
Das solltest du zu Elternzeit und Elterngeld wissen

Eltern werden ohne finanzielle Sorgen: Damit du die Zeit mit deinem Baby genießen kannst, findest du hier die wichtigsten Antworten zu Elternzeit und Elterngeld.

Februar 2020

Der erste Schrei, das erste Strampeln, das erste Lächeln. Die ersten Monate mit einem Baby sind eine ganz besondere Zeit. Damit sich Eltern in dieser Zeit voll und ganz ihrem Nachwuchs widmen können, kümmert sich der deutsche Staat um das Wichtigste – in Form von Elternzeit und Elterngeld.

Elternzeit, Elterngeld – was ist das?

Einfach gesagt: Mit der Elternzeit gibt der Staat Müttern und Vätern die Freiheit, bis zu 3 Jahre im Job zu pausieren und sich ausschließlich um ihr Kind zu kümmern. In diesem Zeitraum genießt du Kündigungsschutz. Damit sich jeder die Zeit mit dem Kind auch leisten kann, hat der Staat im Jahr 2007 zusätzlich das Elterngeld eingeführt.

Mutterschutz – Geburt – Elternzeit

Aber der Reihe nach: Ab 6 Wochen vor dem Geburtstermin bekommen Schwangere Mutterschutz, dürfen also nur noch auf eigenen Wunsch arbeiten. Diese Möglichkeit entfällt jedoch, wenn ein sogenanntes Beschäftigungsverbot besteht, das Hochschwangere zum Beispiel vor Mehr-, Sonntags- und Nachtarbeit oder auch körperlich fordernden Tätigkeiten schützen soll. Der Mutterschutz endet 2 Monate nach der Geburt und verlängert sich bei Früh- und Mehrlingsgeburten auf 3 Monate. Gleiches gilt, wenn nach der Geburt bei einem Kind eine Behinderung festgestellt werden sollte.

Bis zu 3 Jahre

können Eltern dank Elternzeit in ihrem Job pausieren und sich umfänglich ihrem Kind widmen.

Im Anschluss an den Mutterschutz folgt die Elternzeit. Mütter und Väter, die in Elternzeit gehen wollen, müssen dies ihren Vorgesetzten mit einer Frist von spätestens 7 Wochen vor Antrittstermin ankündigen. Das ist wichtig, da Arbeitnehmer*innen nicht nur während der Elternzeit Kündigungsschutz haben, sondern auch 8 Wochen davor. Wer seinem*seiner Arbeitgeber*in also zu früh Bescheid sagt, geht ein gewisses Restrisiko ein. Ablehnen darf der*die Arbeitgeber*in den Wunsch nach Elternzeit nicht. Maximal kann diese 3 Jahre dauern.

Gut zu wissen

Den Beginn deiner Elternzeit kannst du nicht frei wählen, sondern immer monatsweise ab dem Geburtstag des Kindes. Beispiel: Ist dein Kind am 11. März geboren und der Vater möchte beispielsweise im Sommer seine Elternzeit nehmen, geht das immer nur ab dem 11. Juni, 11. Juli oder 11. August etc.

So bekommst du Elterngeld

Ist das Baby geboren und die Elternzeitfrage geklärt, kann Elterngeld beantragt werden. Anspruch darauf haben Väter und Mütter, die mit ihrem Kind in Deutschland in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihr Kind selbst betreuen. Elterngeld gilt dabei nicht nur für leibliche Kinder, sondern kann auch für die Kinder des*der Ehepartner*in, Adoptivkinder und in Ausnahmefällen auch für Enkelkinder, Nichten, Neffen oder Geschwister beantragt werden. Auch bei Teilzeit ist das Beantragen von Elterngeld möglich – maximal 30 Stunden pro Woche sind erlaubt.

Der Elterngeld-Antrag kann nach der Geburt des Kindes an der Elterngeldstelle beim örtlichen Jugendamt gestellt werden. Da Elterngeld für maximal 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird, sollten junge Eltern nicht zu lange warten.

Elterngeld-Digital.de

bietet Informationen des Bundesfamilienministeriums rund ums Elterngeld. Je nach Bundesland können Anträge direkt online gestellt werden.

Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus – was ist anders?

Elterngeld ist nicht gleich Elterngeld: Seit 2015 gibt es neben der Basisvariante auch ElterngeldPlus. Das Basis-Elterngeld wird maximal 12 Monate für ein Elternteil ausgezahlt. Nehmen es beide in Anspruch, können Mutter und Vater insgesamt 14 Monate lang das Basis-Elterngeld untereinander aufteilen.

300 €

ist der Basis-Elterngeldbetrag, der mindestens ausgezahlt wird. Die Höchstgrenze liegt bei 1.800 Euro.

Das Basis-Elterngeld richtet sich nach dem Brutto-Verdienst der vergangenen 12 Monate und liegt zwischen 65 und 100 Prozent des Netto-Gehaltes – je niedriger das Netto-Gehalt, desto höher der prozentuale Anteil Elterngeld. 300 Euro Basis-Elterngeld werden mindestens ausgezahlt, die Höchstgrenze beträgt 1.800 Euro pro Person. Gutverdiener*innen müssen also im Zweifel stärkere Abstriche machen als Normalverdiener*innen. Der Elterngeldrechner des Familienministeriums gibt genauere Auskünfte. Seit Juli 2015 gibt es mit dem ElterngeldPlus eine weitere Möglichkeit für Eltern, staatliche Hilfe zu erhalten. Es soll den früheren Wiedereinstieg in eine Teilzeitbeschäftigung für junge Eltern attraktiver machen. Aus einem Basis-Elterngeld-Monat werden dann zwei ElterngeldPlus-Monate. Die Empfänger*innen erhalten also gemeinsam nicht 14, sondern 28 Monate Geld vom Staat. Wegen der Anrechnung beim Basis-Elterngeld war Teilzeitarbeit wenig lukrativ. Mit dem ElterngeldPlus hat sich das geändert.

Beispiel-Kombinationen von Elterngeld, ElterngeldPlus, Erwerbstätigkeit und Partnerschaftsbonus

Beispiel-Kombinationen von Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wann sich ElterngeldPlus besonders lohnt

Nehmen beide ElterngeldPlus gleichzeitig und für mindestens 4 Monate in Anspruch und arbeiten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, erhalten sie zusammen 4 weitere Monate ElterngeldPlus: Den sogenannten Partnerschaftsbonus. Daraus ergeben sich insgesamt 32 Monate ElterngeldPlus.

Das Ganze lohnt sich besonders für Eltern, die tatsächlich nebenbei arbeiten wollen. Denn Nebeneinkünfte werden sowohl mit Basis-Elterngeld als auch ElterngeldPlus verrechnet. Ohne Nebenbeschäftigung ist die Rechnung einfach: doppelte Anzahl der Monate, halbes Elterngeld. Bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit kann es passieren, dass das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch ausfällt wie das monatliche Basis-Elterngeld. Eltern können es sich also länger leisten, nur in Teilzeit zu arbeiten. Oder aus einem anderen Blickwinkel betrachtet: Anstatt während der Elternzeit Basis-Elterngeld mit Teilzeitarbeit zu „verschenken“, werden Eltern mit ElterngeldPlus eher dazu motiviert, wieder früher in den Job einzusteigen.

Es gibt zahlreiche Varianten, wie sich Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus verbinden lassen. Welche Kombination am besten zur eigenen Lebenssituation passt, lässt sich im Elterngeldrechner mit Planer herausfinden.

Gut zu wissen

Elterngeld wird höchstens 3 Monate rückwirkend gezahlt. Außerdem gibt es bei vielen Elterngeldstellen lange Wartezeiten. Deshalb solltest du dich schon vor der Geburt entscheiden, welcher Elternteil für welche Zeiträume Elterngeld beantragt – und dich dann zeitnah um die Formulare kümmern.

Investitionen bedenken und Sparpläne prüfen

Ob die angehenden Eltern für die Zeit nach der Geburt Geld zurücklegen sollten, hängt von der individuellen Situation ab. Fest steht, dass gerade beim ersten Baby einige Investitionen in Kinderzimmer, Kinderwagen, Kleidung und ähnliche Dinge anstehen. Ist die Babyausstattung angeschafft, müssten die meisten jungen Eltern mit dem Elterngeld über die Runden kommen.

In jedem Fall ist es ratsam, Fondssparpläne und andere Anlageprodukte auf den Prüfstand zu stellen. Die meisten Sparpläne lassen sich einfach pausieren. Ob sich laufende Kredite aussetzen lassen, hängt vom Kreditvertrag ab.

Gut zu wissen

Liegt das Elterngeld des*der Partner*in, welche*r den Großteil der Elterngeld-Monate für sich beanspruchen möchte, voraussichtlich zwischen 300 und 1.800 Euro, ist es sinnvoll, die Steuerklasse schnellstmöglich – mindestens 7 Monate bevor der Mutterschutz beginnt – zu wechseln. Dadurch erhöht sich das Netto-Einkommen des*der Partner*in – was später die Basis für die Elterngeldberechnung ist. Zwar muss der*die andere Partner*in in Steuerklasse 5 mit deutlich höheren Abzügen leben, mit der Steuerklärung fließen zu viel gezahlte Steuern aber zurück. Das erhöhte Elterngeld dagegen bleibt.

Kurz gesagt
  • In Deutschland haben Eltern die Möglichkeit mit mindestens 65 Prozent ihres Netto-Einkommens bis zu 3 Jahre im Job zu pausieren.

  • Schwangere erhalten ab mindestens 6 Wochen vor dem Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Geburt Mutterschutz.

  • Der Wunsch nach Elternzeit muss dem*der Arbeitgeber*in mit einer Frist von spätestens 7 Wochen vor Antrittstermin angekündigt werden.

  • Elterngeld können alle Eltern beantragen, die mit ihrem Kind in Deutschland in einem gemeinsamen Haushalt leben und ihr Kind selbst betreuen.

  • Mit dem ElterngeldPlus haben Väter und Mütter die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten und Elterngeld zu erhalten.

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