Mieten & Eigenheim
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Mann und Frau tragen gemeinsam einen Sessels in einem renovierten Raum mit zahlreichen Umzugskartons.

Umziehen: An diese Dinge solltest du denken

Wenn du in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ziehst, geht es nicht nur darum, Kisten zu schleppen und Möbel zu montieren. Worauf es beim Umzug ankommt, erklärt der folgende Artikel.

Februar 2020

Alles einpacken, zum neuen Zuhause bringen, dort auspacken – alle happy! So einfach ist Umziehen im Idealfall. Die Realität ist meist kniffliger. Damit alle glücklich sind im neuen Heim und niemand erschöpft über Kisten zusammenbricht, will ein Umzug gut vorbereitet sein. Dabei gilt es einiges zu bedenken –auch finanzielle Gesichtspunkte. Dieser Überblick zeigt dir, worauf du ein Auge haben solltest, um Geld, Zeit und Nerven zu sparen.

Im Grunde solltest du dir dabei vor allem drei Fragen stellen: Welche Kosten entstehen bei dem Umzug? Was ist vor dem Umzug zu erledigen? Was ist zu beachten, sobald du das neue Haus oder die neue Wohnung bezogen hast?

Welche Kosten entstehen bei dem Umzug?

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich bereits einige Zeit vor dem Umzug sämtliche Kosten zu notieren, die entstehen werden oder entstehen könnten.

Illustration eines männlichen Gesichts

Die Maklerprovision: Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ist meist ein*e Makler*in beteiligt. Dessen*deren Provision ist gesetzlich nicht geregelt, je nach Bundesland orientieren sich Makler*innen an den jeweiligen regionalen Märkten. In vielen Bundesländern beträgt die Provision 7,14 Prozent des Kaufpreises, in Hamburg und Hessen aber zum Beispiel nur 5,95 bis 6,25 Prozent.

Seit Dezember 2020 ist gesetzlich geregelt, wer beim Verkauf einer Immobilie die Maklergebühr bezahlt. In der Regel müssen Käufer*innen seitdem nur noch maximal die Hälfte der Maklercourtage übernehmen. Die Ausnahme bildet die sogenannte „Außenprovision“. In diesem Fall übernehmen Käufer*innen die vollständige Gebühr, da sie einen provisionspflichtigen Suchauftrag erteilt haben.

Bei Mietwohnungen regelt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den*die Makler*in beauftragt, bezahlt ihn oder sie auch. Für Mieter*innen, die eine*n Makler*in mit der Suche nach einer Wohnung beauftragen, ist die Höhe der Maklerprovision gedeckelt. Sie zahlen maximal zwei Monatsnettomieten plus Mehrwertsteuer.

Illustration eines Safes

Die Mietkaution: Eine Kaution müssen Mieter*innen allerdings nach wie vor zahlen. Sie beträgt maximal 3 Netto-Kaltmieten. Die Summe zahlen Vermieter*innen dann zuzüglich Zinsen an die Mieter*innen zurück, wenn diese ausziehen. Es sei denn, es gibt Probleme. Denn Vermieter*innen dürfen unter anderem auf die Mietkaution zurückgreifen, um

  • ausstehende Nachzahlungen der Nebenkosten oder Betriebskosten zu begleichen,

  • Umbauten der Mieter*innen wieder zurückzubauen,

  • Mietschulden auszugleichen

  • oder um Kosten durch eine verspätete Rückgabe der Mietwohnung zu kompensieren.

Vermieter*innen müssen durch Rechnungen nachweisen können, wofür sie die Kaution eingesetzt haben. Diese Informationen fließen in die Abrechnung zum Abschluss des Mietverhältnisses ein.

Illustration einer Bohrmaschine.

Renovierung: Sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung können Renovierungskosten anfallen. Sobald klar wird, was zu tun ist und du die Arbeiten nicht selbst erledigen willst oder kannst: Lass dir Kostenvoranschläge von verschiedenen Handwerker*innen erstellen.

Illustration einer Malerrolle mit Farbe

Was die alte Wohnung angeht: Sollte die Wohnung gemietet sein, dann ist im Mietvertrag festgehalten, inwieweit Mieter*innen zum Renovieren verpflichtet sind. Die jeweiligen Formulierungen sorgen seit Jahrzehnten für Streit. Die Rechtsprechung ist jedoch recht eindeutig. Mieter*innen können zu Schönheitsreparaturen herangezogen werden, wenn es eine gültige Klausel im Mietvertrag gibt. Als Schönheitsreparaturen gilt das Tapezieren oder Streichen von Wänden, das Streichen von Fußböden, Heizkörpern, Innentüren und der Innenseite von Außentüren und Fenstern – aber nichts darüber hinaus.

Wurde im Mietvertrag festgelegt, nach welchen Fristen bestimmte Arbeiten anliegen, musst du diese nur durchführen, wenn wirklich Bedarf besteht. Also etwa, wenn die Wände stark verschmutzt sind oder in einer dunklen Farbe gestrichen wurden. Besteht kein Bedarf, bist du auch nicht verpflichtet, Renovierungskosten zu übernehmen. Darüber kann es natürlich im Einzelfall zum Streit kommen. Überlege dir deshalb durchaus, ob vielleicht eine Rechtsschutzversicherung für dich infrage kommt, die auch solche Fälle mit einschließt. Damit es gar nicht erst zum Streitfall kommt, solltest du dich frühzeitig mit der Hausverwaltung bzw. dem*der Vermieter*in zu erforderlichen Arbeiten abstimmen.

Illustration eines Umzugswagens

Transport: Wer ein Unternehmen für den Transport von Kisten, Kartons und Möbeln beauftragen will, sollte verschiedene Anbieter*innen vergleichen. Leistungen und Kosten unterscheiden sich deutlich. Auch wer den Umzug privat anpackt, muss Kosten einplanen: für Mietwagen, Benzin, Kisten und Kartons, Verpflegung der Helfer*innen und bei Bedarf für den mit einem – bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorher angemeldeten – Halteverbot freigehaltenen Parkplatz des Umzugswagens.

Vergessen solltest du auch nicht, dass möglicherweise doppelte Mietzahlungen zu den Umzugskosten hinzukommen können. Zum Beispiel, wenn du nicht zum Anfang oder zum Ende eines Monats umziehst, sondern dazwischen. Manchmal überschneiden sich auch die Kündigungsfrist des alten und der Beginn des neuen Mietvertrags. Diese zusätzlichen Kosten können natürlich auch beim Einzug ins Eigenheim entstehen.

Was ist vor dem Umzug zu erledigen?

Wer nicht am Wochenende umziehen will, sollte sich ein oder besser zwei Tage als Auszeit gönnen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht jedoch nicht. Allerdings gibt es Ausnahmen:

1 Tag Sonderurlaub

steht dir zumeist zu, wenn der Umzug aus betrieblichen Gründen erfolgt.

Erfolgt der Umzug aus betrieblichen Gründen, also beispielsweise aufgrund einer neuen Arbeitsaufgabe an einem anderen Standort, steht dem*der Arbeitnehmer*in ein Tag Sonderurlaub zu. So steht es in fast allen Tarifverträgen und in manchen Arbeitsverträgen. Unabhängig davon kann es nicht schaden, seine*n Arbeitgeber*in frühzeitig zu informieren (und dabei für den Sonderurlaub zu werben).

Beginne mit dem Packen der Kisten und Kartons nicht erst kurz vor dem großen Tag, sondern möglichst zwei Wochen vorher. Und packe clever: Es empfiehlt sich, die Umzugskisten bereits den neuen Räumlichkeiten (zum Beispiel pro Zimmer, Schrank etc.) zuzuordnen, entsprechend zu packen und zu beschriften. Dabei kannst du in Ruhe überlegen, was wirklich mit umziehen soll. Nutze die Möglichkeit, den eigenen Haushalt ordentlich zu entrümpeln. Vor allem im Keller, auf dem Dachboden und/oder in der Garage findet sich so einiges. Wer den „Krempel“ nicht selbst wegbringen will, kann die Sperrmüllabfuhr beauftragen. Die muss allerdings einige Wochen im Vorfeld angefragt werden und ist zudem auch nicht in jeder Kommune kostenfrei. Aber denke auch darüber nach, die Sachen vielleicht zu verschenken oder zu spenden. Vielleicht kann jemand anders noch etwas damit anfangen.

Der Umzug steht vor der Haustür

So, nun ist der große Tag also da. Worauf gilt es zu achten? Wer arbeitet, bekommt Hunger: Die Umzugshelfer*innen wollen verpflegt sein. Halte dein Portemonnaie und deine Bankkarten daher griffbereit, um entsprechende Wünsche erfüllen zu können. Für ein Trinkgeld solltest du auch an genügend Bargeld denken. Ebenfalls wichtig: Putz- und Handwerkszeug sowie ein Erste-Hilfe-Kasten.

Sinnvoll ist ein schematischer Grundriss für die neue Wohnung, aus dem hervorgeht, welche Möbel und welche Kartons – die entsprechend beschriftet sind – in welchen Raum kommen.

Das solltest du griffbereit haben:
  • Schlüssel der alten und der neuen Wohnung

  • Führerschein und Ausweis (für den Mietwagen)

  • Verpflegung und Getränke für die Umzugshelfer*innen

  • Portemonnaie und deine Bankkarten

  • Bargeld für Trinkgelder (z. B. für Essenslieferungen)

  • Putz- und Handwerkszeug

  • Erste-Hilfe-Kasten

  • Grundriss der neuen Wohnung

  • Kreppband und Spanngurte zum Fixieren von Gegenständen für den Transport

Was ist nach dem Umzug zu beachten?

Sammle Belege für Umzugskosten – zumindest, wenn der Wechsel an einen neuen Wohnort beruflich bedingt ist. In diesem Fall können einige der Umzugskosten – Beförderungs- und Reisekosten, bei Mietverträgen die Maklergebühren sowie manchmal die Anschaffungskosten für Herd und Ofen – für die Steuer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dasselbe gilt für die Verpflegung und Trinkgelder für die Umzugshelfer*innen der Spedition.

Wer die neue Wohnung bei einem berufsbedingten Umzug schon bezogen hat, kann gegebenenfalls den doppelten Mietaufwand für die alte Wohnung von der Steuer absetzen. Sollte dir dein*e Arbeitgeber*in etwaige Kosten erstatten, sind diese für die Steuer gegenzurechnen.

811 €

ist der steuerliche Pauschalbeitrag bei berufsbedingten Umzügen. Bei Paaren verdoppelt sich dieser.

Die Finanzämter rechnen bei beruflich bedingten Umzügen mit Pauschalbeträgen. Diese liegen aktuell bei 811 Euro für Ledige und 1.622 Euro für Paare, die verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben. Für Kinder oder Verwandte, die mit im Haushalt leben, kommen noch einmal 357 Euro hinzu. Diese Werte ändern sich meist jährlich und werden vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben. Höhere Kosten können dann mittels Nachweisen geltend gemacht werden.

Zusätzlich zu diesen steuerlichen Themen solltest du natürlich nicht vergessen, dich mit deiner neuen Adresse auf dem Amt umzumelden, einen neuen Stromvertrag abzuschließen und dich um den Umzug Ihres Telefon- und Internetanschlusses zu kümmern. Auch anderen wichtigen Instituten und Ämtern wie der Krankenkasse, deiner Bank oder auch Vereinen, in denen du Mitglied bist, solltest du deine neue Adresse mitteilen. Als DKB-Kunde kannst du deine neue Adresse direkt in der DKB-Banking-App bekannt geben.

Wenn du das alles erledigt hast, kannst du dich um andere wichtige Dinge kümmern: Zum Beispiel um die Entscheidung, ob das alte Sofa wirklich noch in die neue Wohnung passt.

Kurz gesagt
  • Beim Umzug gilt: Je besser du planst, desto sorgloser wird der Tag selbst.

  • Packe intelligent und lege dir die wichtigsten Utensilien für den großen Tag griffbereit zur Seite.

  • Finanziell kommen in der Regel die Kaution, allgemeine Kosten für Umzug und Renovierung sowie gegebenenfalls Maklerkosten auf dich zu.

  • Ist es im Mietvertrag nicht anders geregelt, bist du als Mieter für Schönheitsreparaturen – beispielsweise das Streichen von Wänden – verantwortlich.

  • Ist der Umzug berufsbedingt, kannst du die Umzugskosten von der Steuer absetzen und einen Sonderurlaubstag beantragen.

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