Während der Laufzeit einer Baufinanzierung sind diese Änderungen möglich.
Darlehensrate ändern (Tilgungssatzwechsel)
- Ist möglich, wenn du die Option „Tilgungssatzänderung“ vereinbart hast. Prüfe hierzu die Angaben in deinem Darlehensvertrag.
Darlehensraten aussetzen
- Es besteht grundsätzlich keine vertragliche Möglichkeit, Raten auszusetzen oder zu stunden.
Solltest du dich in einer finanziellen Notlage befinden, kannst du je nach Situation folgende Anträge stellen:
- Ratenstundung – wenn du künftige Raten nicht oder nicht vollständig zahlen kannst.
Die ausgesetzten Raten werden innerhalb der Zinsbindungsfrist nachgeholt.
- Rückzahlungsvereinbarung – wenn du bereits mit Raten im Rückstand bist.
Hierbei vereinbaren wir gemeinsam, wie die Rückstände schrittweise ausgeglichen werden können.
Sondertilgungen
Finanzierungssumme erhöhen
- Eine bereits bestehende Baufinanzierung kann nicht aufgestockt werden. Auch nicht zum Ende der Zinsfestschreibung. Du kannst aber eine zusätzliche Finanzierung ab 50.000 Euro beantragen. Vereinbare hierfür einen Beratungstermin.
Neue Immobilie – Objektwechsel
- Du kannst eine bestehende Baufinanzierung weiter nutzen und die als Sicherheit dienende Immobilie austauschen.
Änderung der Darlehensnehmer*innen
- Du kannst bei einer gemeinsamen Finanzierung eine*n Darlehensnehmer*in aus dem Vertrag entlassen (Schuldhaftentlassung).
- Es ist nicht möglich, weitere Darlehensnehmer*innen in den Vertrag mit aufnehmen (Schuldnerwechsel).
Rückzahlung