Während der Laufzeit einer Baufinanzierung sind diese Änderungen möglich.

Darlehensrate ändern (Tilgungssatzwechsel)

  • Ist möglich, wenn du die Option „Tilgungssatzänderung“ vereinbart hast. Prüfe hierzu die Angaben in deinem Darlehensvertrag.

Darlehensraten aussetzen

  • Es besteht grundsätzlich keine vertragliche Möglichkeit, Raten auszusetzen oder zu stunden.

Solltest du dich in einer finanziellen Notlage befinden, kannst du je nach Situation folgende Anträge stellen:

  • Ratenstundung – wenn du künftige Raten nicht oder nicht vollständig zahlen kannst.
    Die ausgesetzten Raten werden innerhalb der Zinsbindungsfrist nachgeholt.
  • Rückzahlungsvereinbarung – wenn du bereits mit Raten im Rückstand bist.
    Hierbei vereinbaren wir gemeinsam, wie die Rückstände schrittweise ausgeglichen werden können.

Sondertilgungen

Finanzierungssumme erhöhen

  • Eine bereits bestehende Baufinanzierung kann nicht aufgestockt werden. Auch nicht zum Ende der Zinsfestschreibung. Du kannst aber eine zusätzliche Finanzierung ab 50.000 Euro beantragen. Vereinbare hierfür einen Beratungstermin.

Neue Immobilie – Objektwechsel

  • Du kannst eine bestehende Baufinanzierung weiter nutzen und die als Sicherheit dienende Immobilie austauschen.

Änderung der Darlehensnehmer*innen

  • Du kannst bei einer gemeinsamen Finanzierung eine*n Darlehensnehmer*in aus dem Vertrag entlassen (Schuldhaftentlassung).
  • Es ist nicht möglich, weitere Darlehensnehmer*innen in den Vertrag mit aufnehmen (Schuldnerwechsel).

Rückzahlung