Während der Laufzeit einer Baufinanzierung sind diese Änderungen möglich.

Darlehensrate ändern

  • Ist möglich, wenn du die Option „Tilgungssatzänderung“ vereinbart hast. Prüfe hierzu die Angaben in deinem Darlehensvertrag.

Sondertilgungen

  • Details zur max. möglichen Sondertilgung und den Zeitpunkten kannst du deinem Darlehensvertrag entnehmen.
  • Mindestens 1.000 Euro – erstmalig möglich im Monat nach der Vollauszahlung des Darlehens.

Gut zu wissen

  • Sondertilgungen sind grundsätzlich nur im aktuellen Jahr möglich und können nicht übertragen oder nachgeholt werden.
  • Eine Bestätigung über die Buchung der Sondertilgung erhältst du nicht von uns.
  • Du kannst 1-2 Tage nach Eingang deiner Zahlung einfach und bequem deinen persönlichen Tilgungsplan im Banking abrufen und schauen, wie sich die Laufzeit mit der Sondertilgung verkürzt.

So geht´s

  • Sofern Sondertilgungen bei deinem Darlehen vereinbart wurden, überweise bitte den gewünschten Tilgungsbetrag direkt auf dein Darlehenskonto. Eine schriftliche Ankündigung ist nicht mehr erforderlich.
  • Nutze folgende Bankverbindung:
     
    Kontoinhaber/Empfänger:  du selbst als Darlehensnehmer*in
    Darlehenskontonummer: IBAN deines Darlehens
    (Tipp: Die IBAN findest du in den Kontodetails deines
    Bankings oder auf dem letzten Jahreskontoauszug)
    BIC: BYLADEM1001 (Deutsche Kreditbank AG)
    Verwendungszweck: Sondertilgung

Finanzierungssumme erhöhen

  • Eine bereits bestehende Baufinanzierung kann nicht aufgestockt werden. Auch nicht zum Ende der Zinsfestschreibung. Du kannst aber eine zusätzliche Finanzierung ab 50.000 Euro beantragen. Vereinbare hierfür einen Beratungstermin.

Neue Immobilie – Objektwechsel

  • Du kannst eine bestehende Baufinanzierung weiter nutzen und die als Sicherheit dienende Immobilie austauschen. Dabei musst du jedoch einiges beachten. Alle Informationen zum Pfandtausch.

Änderung der Darlehensnehmer*innen

  • Du kannst bei einer gemeinsamen Finanzierung eine*n Darlehensnehmer*in aus dem Vertrag entlassen (Schuldhaftentlassung).
  • Es ist nicht möglich, weitere Darlehensnehmer*innen in den Vertrag mit aufnehmen (Schuldnerwechsel).

Alle Informationen zu Schuldhaftentlassung.

Prolongation – Anschlussfinanzierung

  • Du kannst nicht nur zum Ende der Zinsbindungsfrist sondern bereits bis zu 5 Jahre vorher eine Anschlussfinanzierung bzw. Prolongation mit uns vereinbaren. Damit kannst du dir frühzeitig gute Konditionen sichern.

Rückzahlung

  • In der Regel kann eine Baufinanzierung erst am Ende der Zinsbindung zurückgezahlt werden.
  • Du kannst jedoch, zum Beispiel bei einem Verkauf, auch schon vor Ende der Zinsbindungsfrist dein Darlehen zurückzahlen.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.