Beim Festgeld werden die Zinsen vierteljährlich (gerechnet ab Laufzeitbeginn) gutgeschrieben und anschließend mitverzinst (Zinseszinseffekt).

Am Ende der Laufzeit wird deine Anlagesumme inklusive der Zinsen und Zinseszinsen automatisch auf dein Verrechnungskonto ausgezahlt.

Jede Zinsgutschrift ist zum Zeitpunkt der Gutschrift kapitalertragssteuerpflichtig und wird auf einen ggf. vorhandenen Freistellungsauftrag angerechnet.

Hast du keinen Freistellungsauftrag hinterlegt, werden die Steuern mit jeder Zinsgutschrift abgeführt. Hinterlege einen Freistellungsauftrag, um den Steuerabzug zu verhindern.

Hier findest du eine bebilderte Darstellung der Zinsberechnung.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.