Der Staat fördert deinen Vermögensaufbau mit der Arbeitnehmersparzulage. Du bekommst 9% auf die Beträge, die du von deinem Arbeitgeber als Vermögenswirksame Leistungen erhältst. Voraussetzung ist, dass du ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitest.

Gefördert werden

 

Ledige

Verheiratete/
eingetragene Lebenspartnerschaften

Geförderte Sparleistung pro Jahr  

470 Euro

940 Euro

Maximale Prämie

43 Euro 

86 Euro

Einkommensgrenzen

40.000 Euro 

80.000 Euro

 

Gut zu wissen

  • Die Einkommensgrenze berechnet sich dabei aus dem zu versteuernden Einkommen. Dieses unterscheidet sich maßgeblich von deinem Bruttoeinkommen, das wesentlich höher sein kann.
  • Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du in der Einkommensteuererklärung. Die Bausparkasse meldet die angelegte Summe elektronisch.
  • Nach einer Wartezeit von sieben Jahren wird die Arbeitnehmersparzulage automatisch auf dein Anlagekonto überwiesen.
  • Die Arbeitnehmersparzulage kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.
  • Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht für die Sparbeiträge gewährt, für die du bereits die Wohnungsbauprämie beantragt hast.