Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Der Staat fördert deinen Vermögensaufbau mit der Arbeitnehmersparzulage. Du bekommst 9% auf die Beträge, die du von deinem Arbeitgeber als Vermögenswirksame Leistungen erhältst. Voraussetzung ist, dass du ein bestimmtes Einkommen nicht überschreitest.

Gefördert werden

 

Ledige

Verheiratete/
eingetragene Lebenspartnerschaften

Geförderte Sparleistung pro Jahr  

470 Euro

940 Euro

Maximale Prämie

43 Euro 

86 Euro

Einkommensgrenzen

40.000 Euro 

80.000 Euro

 

Gut zu wissen

  • Die Einkommensgrenze berechnet sich dabei aus dem zu versteuernden Einkommen. Dieses unterscheidet sich maßgeblich von deinem Bruttoeinkommen, das wesentlich höher sein kann.
  • Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du in der Einkommensteuererklärung. Die Bausparkasse meldet die angelegte Summe elektronisch.
  • Nach einer Wartezeit von sieben Jahren wird die Arbeitnehmersparzulage automatisch auf dein Anlagekonto überwiesen.
  • Die Arbeitnehmersparzulage kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.
  • Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht für die Sparbeiträge gewährt, für die du bereits die Wohnungsbauprämie beantragt hast.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.