Wie eröffne ich ein Girokonto u18?

Das Girokonto u18 kann durch die Eltern/Erziehungsberechtigten online eröffnet werden.

Voraussetzung

  • Mindestens ein*e Elternteil/Erziehungsberechtigte*r hat bereits ein Girokonto bei der DKB
  • Zugang zum Banking ist vorhanden
  • DKB-App und TAN2go-App sind vorhanden

So geht's – 1. Erziehungsberechtigte*r

  • wähle „Jetzt Girokonto u18 eröffnen“ auf der Produktseite Girokonto u18
  • melde dich im bisherigen Banking an
  • fülle den Antrag online aus
  • lade die benötigten Nachweisdokumente hoch
  • bestätige den Antrag mit einer TAN oder der DKB-App

So geht's – 2. Erziehungsberechtigte*r

Als 2. Elternteil/Erziehungsberechtigte*r musst du der Kontoeröffnung zustimmen. Hierfür gibt es drei Konstellationen:

  • Du hast noch kein Konto bei der DKB: dann legitimiere dich bei unserem Partner WebID.
  • Du hast bereits ein Einzelkonto bei der DKB: dann legitimiere dich erneut bei unserem Partner WebID. Dies gilt dann als Vertragszustimmung.
  • Ihr habt ein Gemeinschaftskonto: dann kannst du den Antrag im eigenen Banking unter ib.dkb.de mit einer TAN bestätigen. Der Antrag liegt in deinem Postfach unter Mitteilungen.

Du erhältst automatisch eine E-Mail mit Informationen zur Zustimmungspflicht.

Gut zu wissen

  • Hast du das alleinige Sorgerecht, weise uns das entsprechend nach. Zum Beispiel durch die Negativerklärung vom Jugendamt oder ein/en Gerichtsbeschluss bzw. Urteil (es reicht eine einfache Kopie). In diesem Fall wird nur deine Zustimmung benötigt.
  • Als Nachweis für das gemeinsame Sorgerecht kannst du uns die Sorgerechtserklärung vom Jugendamt oder die Heiratsurkunde beider gesetzlicher Vertreter*innen einreichen.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.

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