Das Girokonto u18 kann durch die Eltern/Erziehungsberechtigten online eröffnet werden.
Voraussetzung
- Mindestens ein*e Elternteil/Erziehungsberechtigte*r hat bereits ein Girokonto bei der DKB
- Zugang zum Banking ist vorhanden
- DKB-App und TAN2go-App sind vorhanden
So geht's – 1. Erziehungsberechtigte*r
- wähle „Jetzt Girokonto u18 eröffnen“ auf der Produktseite Girokonto u18
- melde dich im bisherigen Banking an
- fülle den Antrag online aus
- lade die benötigten Nachweisdokumente hoch
- bestätige den Antrag mit einer TAN oder der DKB-App
So geht's – 2. Erziehungsberechtigte*r
Als 2. Elternteil/Erziehungsberechtigte*r musst du der Kontoeröffnung zustimmen. Hierfür gibt es drei Konstellationen:
- Du hast noch kein Konto bei der DKB: dann legitimiere dich bei unserem Partner WebID.
- Du hast bereits ein Einzelkonto bei der DKB: dann legitimiere dich erneut bei unserem Partner WebID. Dies gilt dann als Vertragszustimmung.
- Ihr habt ein Gemeinschaftskonto: dann kannst du den Antrag im eigenen Banking unter ib.dkb.de mit einer TAN bestätigen. Der Antrag liegt in deinem Postfach unter Mitteilungen.
Du erhältst automatisch eine E-Mail mit Informationen zur Zustimmungspflicht.
Gut zu wissen
- Hast du das alleinige Sorgerecht, weise uns das entsprechend nach. Zum Beispiel durch die Negativerklärung vom Jugendamt oder ein/en Gerichtsbeschluss bzw. Urteil (es reicht eine einfache Kopie). In diesem Fall wird nur deine Zustimmung benötigt.
- Als Nachweis für das gemeinsame Sorgerecht kannst du uns die Sorgerechtserklärung vom Jugendamt oder die Heiratsurkunde beider gesetzlicher Vertreter*innen einreichen.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.