Über das Guthaben auf deinem Sparplan kannst du jederzeit verfügen – auch vor Ablauf der von dir gewählten Laufzeit.

Dabei ist zu beachten

  • Du musst kündigen, um verfügen zu können. Dafür gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
  • Auch zur Fälligkeit musst du kündigen, der Betrag wird ansonsten nicht automatisch ausgezahlt.
  • Wenn du schon vor Ablauf der Kündigungsfrist über das Guthaben verfügen willst, fallen für Beträge über 2.000 Euro Vorschusszinsen gemäß aktuellem Preis- und Leistungsverzeichnis – Sparprodukte an.

So kündigst du deinen Sparplan

  • Schreibe uns über unser Kontaktformular eine kurze Nachricht mit folgenden Angaben: betreffender Sparplan, gewünschter Zeitpunkt für die Auflösung.
  • Bei einem Gemeinschaftskonto muss der Auftrag von beiden Kontoinhaber*innen unterschrieben sein, bei einem Kinderkonto von allen gesetzlichen Vertreter*innen.