Wie kann ich eine Mietsicherheit hinterlegen?

Wir bieten dir zwei Möglichkeiten an, diese Kaution schnell und bequem online zu beantragen: Als Mietkautionskonto oder als Mietaval. 

Mietkautionskonto

Du legst das Geld bei uns an und erhältst Zinsen. Vermieter*innen erhalten dafür eine Verpfändungsurkunde.

  • vierteljährliche Zinsgutschrift
  • 0,01 % p. a. Guthabenzins, Zins variabel
  • keine Bearbeitungsgebühr

Mehr Informationen unter: Was ist ein Mietkautionskonto?

Mietaval

Du beantragst bei uns eine Bankbürgschaft und zahlst dafür die so genannte Avalprovision.

  • keine Hinterlegung von Guthaben erforderlich
  • 3,5 % p. a. Avalprovision, mind. 50 Euro, Avalprovision variabel
  • 30 Euro für die Urkundenerstellung

Mehr Informationen unter: Was ist ein Mietaval?

Gut zu wissen

  • Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich geregelt und darf nach § 551 BGB drei Monatsnettokaltmieten nicht überschreiten. Das Geld bleibt dabei dein Eigentum und darf nur im Schadensfall von Vermieter*innen einbehalten werden.
  • Manche Vermieter*innen möchten die Mietsicherheit selbst anlegen und verlangen daher von dir das Geld. Sie müssen die Mietkaution getrennt von ihrem eigenen Vermögen „zu üblichen Konditionen“ anlegen. Das heißt mit dreimonatiger Kündigungsfrist und zum marktüblichen Zinssatz. Da dir diese Zinserträge zustehen, sind sie dazu verpflichtet, dich jährlich über die Zinserträge zu informieren.

 

Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten FAQ für Privatkund*innen.