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Eine Frau steht lächelnd vor einem Haus.
Barrierefrei wohnen: Das musst du zum Umbau wissen

Es lohnt sich gleich mehrfach, barrierefrei zu bauen oder umzubauen. Damit machst du Wohnraum fit für verschiedene Ansprüche und vermeidest spätere Zusatzkosten. Wir stellen dir verschiedene Möglichkeiten vor.

Januar 2024

Breite Türen, keine Schwellen: Wer seinen Wohnkomfort erhöhen möchte, kann barrierefrei bauen oder umbauen. Besonders bei Behinderungen oder mit zunehmendem Alter ändern sich die Bedürfnisse und Wünsche an das Wohnen.

20 Mio. Menschen

werden bis Mitte der 2030er Jahre in Deutschland im Alter von 67 Jahren und älter sein.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Das Statistische Bundesamt (Destatis) prognostiziert: Bis Mitte der 2030er Jahre wird in Deutschland die Zahl der Menschen im Alter von 67 Jahren und älter um etwa 4 Millionen auf mindestens 20 Millionen anwachsen. An barrierefreiem Wohnraum mangelt es aber hierzulande noch deutlich: Derzeit erfüllen nur knapp 2,5 Prozent der Häuser und Wohnungen diese Vorgaben. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, damit Menschen möglichst lange selbstbestimmt und sicher in ihrem vertrauten Umfeld leben können.

Ein barrierefreier Wohnraum kann aber auch jungen Familien zugutekommen. Zum Beispiel bieten großzügige Flurflächen nicht nur Platz für den Rollator, sondern auch für einen Kinderwagen – und Türen ohne Schwellen ermöglichen freie Fahrt mit dem Bobbycar.

Was barrierefreies Wohnen bedeutet

Sind Lichtschalter, Steckdosen und Fensterriegel bequem erreichbar? Gibt es unebene Flächen im Haus – und damit Stolperfallen? Schwellen zwischen den einzelnen Räumen oder zu Terrasse und Balkon, so der Verband privater Bauherren (VPB), können schon für junge und gesunde Menschen hinderlich sein, Personen im Rollstuhl und Gehbehinderte könnten sie gar nicht oder nur mühsam überwinden. "Solche Barrieren schränken die Wohn- und Lebensqualität erheblich ein", heißt es vom VPB.

Durch welche baulichen Merkmale und Ausstattung Wohnraum barrierefrei wird, regeln die Kriterien der Deutschen Industrienorm (DIN) 18040. Begriffe wie senioren-, alters- oder behindertengerecht lassen dagegen offen, was damit gemeint ist. Während sich die DIN 18040-1 auf die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden bezieht, legt die DIN 18040-2 die Kriterien für die Barrierefreiheit im privaten Wohnumfeld fest. Dazu zählen je nach Wohnbereich unter anderem:

  • Wohn- und Schlafräume: Bewegungsflächen vor dem Bett von 1,20 Metern auf einer Seite und 90 Zentimetern auf der anderen Seite.

  • Balkon: Schwellenlos erreichbar mit Bewegungsflächen wie „Türen und Fenster“, Brüstung ab 60 Zentimetern mindestens teilweise durchsichtig.

  • Hauseingang: Rampen zur Überwindung von Barrieren müssen eine nutzbare Breite von mindestens einem Meter aufweisen.

Achtung: Beim privaten Wohnraum bedeutet barrierefrei nicht gleichzeitig rollstuhlgerecht. Nach der DIN 18040-2 ist eine Wohnung "barrierefrei", wenn die Türen innerhalb der Wohnung mindestens 80 Zentimeter breit sind. Von "rollstuhlgerecht" spricht die DIN bei mindestens 90 Zentimeter breiten Türen.

Gebäudebereiche barrierefrei gestalten

Viele Menschen machen sich meist kaum Gedanken, ob sie irgendwann aufgrund von Unfall, Krankheit oder Altersbeschwerden eingeschränkt sein werden. Fachleute raten, ein Zuhause möglichst frühzeitig barrierefrei zu gestalten – nicht erst dann, wenn der Bedarfsfall eintritt. Ob helle Beleuchtung beim Eingang, (Bild)-Gegensprechanlage oder Smart-Home-Anwendung für die Heizung: Kalkuliere barrierefreie Lösungen für dein Zuhause, egal ob außen oder innen, am besten bereits bei Bau oder Modernisierung ein. Mit einer guten Planung ersparst du dir später Mehrkosten und Aufwand für einen nachträglichen Umbau.

In den einzelnen (Wohn-)Bereichen können Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit zum Beispiel so aussehen:

Küche

Maßnahme: Einbau absenkbarer, unterfahrbarer Arbeitsplatten und erreichbarer Schränke.

DIN-Anforderung: Entlang der Küchenzeile beträgt die Bewegungstiefe mindestens 1,20 Meter.

Bad

Maßnahme: Einbau einer ebenerdigen Dusche.

DIN-Anforderung: Der Duschplatz wird bodengleich ausgeführt. Ist das baustrukturell nicht möglich, sollte das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als zwei Zentimeter abgesenkt sein. Zudem ist die Dusche mit einem rutschhemmenden Bodenbelag zu versehen.

Tipp: Wer sein Haus oder seine Wohnung barrierefrei gestalten möchte, sollte unbedingt fachkundigen Rat einholen. Sachverständige sind zum Beispiel:

  • Architekt*innen oder Bauingenieur*innen, die nach Landesrecht bauvorlageberechtigt sind.

  • Sachverständige des Handwerks mit Fortbildung im Bereich Barrierefreiheit.

  • Fachplaner*innen sowie Architekt*innen, die in der Datenbank barrierefreies Bauen geführt sind.

In den Bundesländern gibt es verschiedene Beratungsstellen, die teilweise mit Ausstellungsräumen gekoppelt sind. Eine unabhängige Beratung bietet zum Beispiel die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V., die auf ihrer Webseite Adressen von regionalen Wohnberatungsstellen auflistet.

Möglichkeiten für Mieter*innen

Möchtest du deine Mietwohnung barrierefrei gestalten? Dann musst du die vermietende Person um Zustimmung bitten, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB). Notwendigen Veränderungen muss sie zwar in der Regel zustimmen, in besonderen Fällen kann sie Umbauten aber auch ablehnen. Das gilt etwa beim Denkmalschutz des Hauses, wenn der Umbau andere Mietparteien einschränkt oder die Sicherheit im Gebäude gefährdet ist – zum Beispiel, wenn ein angedachter Treppenlift die Fluchtwege im Gebäude versperren würde. Auch wenn die vermietende Person ihr Einverständnis erteilt: Den barrierefreien Umbau musst du selbst zahlen. Zudem sind die Kosten für den Rückbau beim Auszug von dir zu tragen, falls sich die vermietende Person eine Zusicherung dafür eingeholt hat.

Tipp: Stehen ohnehin Arbeiten im Haus an? Dann lassen sich die barrierefreien Umbauten im besten Fall damit verbinden und so Kosten für dich mindern.

Förderungen für Maßnahmen erhalten

Die nötigen Ausgaben für einen barrierefreien Neu- und Umbau sind individuell sehr unterschiedlich und tendieren derzeit eher nach oben, da die Kosten etwa für Rohstoffe und Material im Bausektor steigen. Du kannst deine Aufwände jedoch minimieren, wenn du Zuschüsse nutzt, die der Barrierefreiheit dienen. Der Bund hat diese Mittel bisher über die KfW gewährt. Je nach Haushaltslage kann es zu einem Antragsstopp kommen. Über den aktuellen Stand informiert die KfW-Webseite. Daneben bieten manchmal Bundesländer oder Kommunen Fördermittel – egal, ob du zur Miete wohnst oder ein Eigenheim besitzt. Das Alter oder die eventuellen Einschränkungen der beantragenden Person spielen ebenfalls keine Rolle. Wichtig ist, dass du den Antrag vor dem Beginn der Maßnahmen stellst. Nur wer sich an die Förderbedingungen hält, bekommt die Unterstützung. Auch die Kosten für Sachverständige lassen sich so unter Umständen reduzieren.

Übrigens: Im Bedarfsfall übernehmen oft Pflegekassen sowie Sozialämter Kosten für Umbaumaßnahmen, etwa breitere Türen. Kranken- und Pflegekassen finanzieren barrieresenkende Hilfsmittel wie mobile Rampen, Treppenlifte oder Gegensprechanlagen. Bei Einkommensschwäche übernehmen gegebenenfalls das Jobcenter oder das Sozialamt die Zuzahlungen.

Tipp: Einen Überblick über die Programme gibt das Serviceportal "Zuhause im Alter" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jungen.

Mit Kredit zum barrierefreien Wohnen

Deine Bank kann dich bei der Finanzierung von barrierefreiem Wohnraum unterstützen. Die DKB hilft dir mit einem Modernisierungskredit bis zu 50.000 Euro. Teurere Modernisierungsmaßnahmen sind mit unserer Baufinanzierung umsetzbar.

Wohn-Riester nutzen

Auch mit einem Riester-geförderten Bausparvertrag lassen sich barrierefreie Umbauten finanzieren. Hast du dein Haus oder deine Wohnung vor weniger als drei Jahren gebaut oder erworben? Dann musst du mindestens 6.000 Euro für den Umbau entnehmen; in allen anderen Fällen beträgt die Summe 20.000 Euro. Die Hälfte des Entnahmekapitals ist für Lösungen zu verwenden, die den DIN-Vorgaben für barrierefreies Bauen entsprechen – allerdings nur, wenn dies baustrukturell möglich ist. Auch mit dem restlichen Teil der Summe sind Barrieren im oder am Zuhause zu verringern. Zudem ist die Bestätigung der Vorgaben durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige notwendig. Danach kannst du mit deinem barrierefreien Umbau starten. Natürlich kannst du einen Umbau auch mithilfe eines Bausparvertrags stemmen, der nicht Riester-gefördert ist.

Kurz gesagt
  • Wer das Zuhause barrierefrei macht, sorgt rechtzeitig für verschiedene Lebensphasen vor.

  • Mit einer durchdachten Planung rund ums Eigenheim vermeidest du später höhere Kosten.

  • Um dein Zuhause barrierefrei zu gestalten, kannst du finanzielle Förderung bekommen.