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Erneuerbare Energien fürs Eigenheim: So heizt du grüner per Modernisierung

Wer eine innovative Heizung in sein Eigenheim einbauen lässt, verbessert laut neuem Gesetz die Energieeffizienz. Dafür kannst du Förderungen vom Staat bekommen. Zudem hilft ein Kredit, dein Vorhaben zu stemmen. Was du dazu wissen solltest.

Januar 2024

Möchtest du dein Haus oder deine Wohnung energieeffizienter gestalten? Dies lässt sich auf vielfältige Art und Weise verwirklichen. Einen besonders großen Hebel hast du einem neuen Gesetz zufolge, wenn du mit erneuerbaren Energien heizt. Demnach sparst du langfristig Energiekosten und schonst gleichzeitig die Umwelt – ein wichtiger gesamtgesellschaftlicher Beitrag. Wir zeigen dir, mit welchen Maßnahmen dein Zuhause fit für die Zukunft wird.

Gebäudeenergiegesetz soll Wärmewende beschleunigen

Im September 2023 hat der Bundestag das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, auch vereinfacht als Heizungsgesetz bezeichnet. Es soll Häuser und Wohnungen unabhängiger von fossiler Energie machen und die Wärmewende in Deutschland vorantreiben.

Dem GEG zufolge

dürfen in Neubauten nur noch Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen.

Ziel der Regierung ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dem Gesetz zufolge dürfen ab 2024 in neu errichteten Häusern in Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Bestandsbauten und Neubauten in Baulücken müssen die 65-Prozent-Vorgabe erst erfüllen, wenn die jeweiligen Städte und Gemeinden ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026, kleinere Kommunen bis 30. Juni 2028.

Mit erneuerbaren Energien zukunftsfähiger werden

Neben Übergangsfristen sieht das Gesetz für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken unterschiedliche technische Möglichkeiten vor. Heizt du mit Öl oder Gas und deine Anlage funktioniert ordnungsgemäß oder kann repariert werden? Dann darfst du sie weiter betreiben. Eine Öl- oder Gasheizung, die älter als 30 Jahre ist, musst du aber üblicherweise austauschen. Diese Regelung bleibt unverändert im Gesetz, einschließlich der Übergangsfristen und Ausnahmen wie etwa für Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel.

Beim Einbau einer neuen Heizung hast du verschiedene Optionen:

Anschluss an ein Wärmenetz: Dieser sorgt für einen Wechsel von klimaschädlichen fossilen Brennstoffen hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung, die bereits vorhanden ist oder nach einer Umstellung zukünftig zur Verfügung stehen wird.

Wärmepumpe: Sie schafft die geforderten 65 Prozent erneuerbare Energie – und ist damit besonders zukunftsfähig. Eine solche Pumpe nutzt die ohnehin vorhandene Umweltenergie, um Gebäude und Wasser zu erwärmen. Sie eignet sich besonders für Häuser mit guter Wärmedämmung und einer Flächenheizung, etwa Fußbodenheizung.

Geeignete Alternativen: Möglich sind zum Beispiel Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, Heizungen mit Solarthermie und Biomasseanlagen.

„H2-Ready“-Gasheizung: Sie ist auf Wasserstoff umrüstbar.

Gebrauchte Gasheizung: In einer Übergangsfrist von fünf Jahren darfst du noch fossile Brennstoffe nutzen und eine gebrauchte Gasheizung oder Miet-Gasheizung einbauen. Die Übergangsfrist verlängert sich bei Gasetagenheizungen auf 13 Jahre. Danach muss die Anlage ausgebaut und durch eine 65-Prozent-Heizung ersetzt werden. Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich, beträgt die Übergangsfrist höchstens zehn Jahre.

Neue Öl- und Gasheizung: Anlagen, die rein mit Öl oder Gas laufen, können auch nach dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dafür musst du dich aber verpflichtend von einer fachkundigen Person beraten lassen. Dies geschieht, um auf die möglichen wirtschaftlichen Risiken hinzuweisen, die wegen der steigenden CO2-Preise entstehen können. Ab 2029 muss eine Gasheizung zu mindestens 15 Prozent mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden, zum Beispiel Biomasse, Biomethan oder biogenem Flüssiggas. Ab 2035 klettert dieser Pflichtanteil auf 30 Prozent, ab 2040 auf 60 Prozent.

Pelletheizung: Gestrichen wurde der Plan, Pelletheizungen nur unter Auflagen und in Bestandsgebäuden zuzulassen.

Achtung: Eine vor 2024 eingebaute Heizung kannst du noch bis 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas betreiben. Spätestens ab diesem Zeitpunkt musst du aber zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen wechseln.

Mit Kredit zum nachhaltigen Wohnen

Die DKB hilft dir auf einfache Weise mit einem Modernisierungskredit bis zu 50.000 Euro. Übersteigen die Investitionen diese Summe, ist die „Grüne Baufinanzierung“ ideal für dich.

Wärmepumpen haben ihren Preis

Je nach Art, Leistung und Hersteller sind Wärmepumpen unterschiedlich teuer. Die Beratungsgesellschaft CO2online nennt folgende Richtwerte:

  • 8.000 bis 16.000 Euro für eine Luftwärmepumpe.

  • 12.000 bis 15.000 Euro für eine Erdwärmepumpe.

  • 9.000 bis 12.000 Euro für eine Grundwasser-Wärmepumpe.

Neben den unterschiedlichen Anschaffungskosten fallen zusätzliche Einbau- und Erschließungskosten für die Wärmequelle an. Bei Erdwärmepumpen liegen diese zwischen 2.000 und 5.000 Euro (Kollektoren) beziehungsweise 6.000 bis 13.000 Euro (Sonde). Hinzu kommen höhere Sanierungskosten für die Dämmung älterer Gebäude, die sich durch staatliche Fördermittel etwas reduzieren lassen. Der Strompreis für Wärmepumpen ist unsicher, sinkt jedoch tendenziell wegen des günstigeren Wind- und Sonnenstroms. Der staatliche CO2-Preis auf fossile Brennstoffe verteuert hingegen Gas und Öl.

Tipp: Mit dem kostenlosen Modernisierungsplaner der DKB Grund erfährst du nach wenigen Klicks, mit welcher Maßnahme rund ums Gebäude du wie viel Energie sparst und wie viel dein Vorhaben kostet.

Bund fördert 65-Prozent-Heizung

Wer eine Heizung einbaut und dabei auf 65 Prozent erneuerbare Energien umsteigt, bekommt ab 2024 eine staatliche Förderung. Dafür will die Regierung demnächst die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aktualisieren. Für den Heizungstausch winken folgende Investitionskostenzuschüsse:

  • Eine Grundförderung von 30 Prozent, die alle Haushalte beantragen können.

  • Einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für alle Haushalte, die ihr Wohneigentum selbst nutzen und ein zu versteuerndes Einkommen bis zu 40.000 Euro pro Jahr haben.

  • Einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis einschließlich 2028, wer frühzeitig die alte Heizung wechseln lässt. Dies gilt nur für eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder bei einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Dieser Bonus soll ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte sinken.

Die Zuschüsse sind bis zur Höchstförderung von 70 Prozent der Investitionskosten kombinierbar, also 21.000 Euro. Sie sollen vor allem Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen finanziell entlasten.

Energieberater*innen können dir dabei helfen, welche Heizung am besten geeignet ist. Der Bund fördert die Energieberatung für Wohngebäude und übernimmt bis zu 80 Prozent des Honorars. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind das maximal 1.300 Euro.

Tipp: Eine qualifizierte Fachperson findest du über die Webseite der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Was dürfen Vermieter*innen?

Bei einem Heizungstausch können Vermieter*innen laut Deutschem Mieterbund (DMB) künftig zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter*innen umlegen, falls sie nach dem GEG die staatliche Förderung nutzen und diese Beträge von den Kosten abziehen. Dabei gilt: Über sechs Jahre darf keine Mietpartei mit mehr als 50 Cent pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche belastet werden. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung bedeutet dies eine monatliche Mieterhöhung von 35 Euro.

Nachhaltige Modernisierung: Kredit nutzen

Ein Kredit unterstützt dich dabei, dein Haus zu modernisieren. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Der klassische Ratenkredit ist flexibel einsetzbar und schnell verfügbar. Allerdings musst du dafür höhere Zinsen zahlen. Besser ist ein zweckgebundenes Modernisierungsdarlehen und bei höheren Beträgen eine Baufinanzierung.

Kurz gesagt
  • Das Heizungsgesetz soll Gebäude energetisch fit machen für das Ziel der Klimaneutralität 2045.

  • Unter bestimmten Bedingungen fördert der Staat den Einbau einer klimafreundlichen Heizung.

  • Mit einem Kredit kannst du deine Vorhaben rund ums nachhaltige Heizen unkompliziert finanzieren.