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Finanznews im Mai: Diese Änderungen sind wichtig

Der Mai bringt nicht nur Feiertage, sondern auch wichtige Neuerungen rund um Finanzen. Im Fokus steht eine Reform der privaten Altersvorsorge. Außerdem gibt es Updates bei der E-Auto-Förderung und neue Regeln für Immobilien.

April 2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Bundesrat stimmt am 8. Mai über die Einführung des Altersvorsorgedepots ab.

  • Wer seit Jahresbeginn ein neues E-Auto gekauft oder geleast hat, soll ab Mai Förderungen beim Bund beantragen können.

  • Deutschland muss die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie bis Ende Mai in nationales Recht überführen.

  • Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und Pfingsten: Der Mai ist ein feiertagsreicher Monat.

Altersvorsorgedepot

Gleich zu Beginn des Monats steht ein wichtiges Thema an: Am 8. Mai entscheidet der Bundesrat über die Einführung des Altersvorsorgedepots.
Geplant ist, dass Sparer*innen ab 01.01.2027 staatlich gefördert in Wertpapiere wie ETFs oder Fonds investieren können. Das Altersvorsorgedepot stellt damit eine Alternative zu bestehenden Vorsorgeprodukten wie der Riester-Rente dar. Details zur konkreten Ausgestaltung hängen vom finalen Beschluss ab.

E-Auto-Förderung

Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos entwickelt. Ziel ist es, mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Die Antragstellung für die Förderung ist voraussichtlich ab Mai möglich – und zwar auch rückwirkend für E-Autos, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Die Förderung ist auf den Kauf oder das Leasing von Neuwagen ausgerichtet. Die Antragstellung soll über eine vom Bund bereitgestellte Online-Plattform möglich sein. Die geplante Förderung soll vor allem private Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen unterstützen. Sie variiert je nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugtyp. Die Förderung gilt für:
  • Privatpersonen, die seit Anfang 2026 ein erstmals im Inland zugelassenes Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmte Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sogenannte Range-Extender) gekauft oder geleast haben.

  • Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Demnach liegt sie bei Familien mit zwei oder mehr Kindern bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Die Grundförderung beträgt:
  • 3.000 Euro für reine Elektroautos

  • 1.500 Euro für Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Range-Extender

Familien bekommen pro Kind zusätzlich 500 Euro, maximal 1.000 Euro für zwei Kinder. Wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von unter 60.000 Euro hat, erhält außerdem 1.000 Euro extra, bei unter 45.000 Euro kommen noch einmal 1.000 Euro dazu.

Gebäude und Energieeffizienz

Für Eigentümer*innen von Immobilien wird die EU-Gebäuderichtlinie im Mai wichtig: Deutschland muss die neuen Vorgaben der Europäischen Union bis Ende Mai in nationales Recht umsetzen. Für Besitzer*innen von Wohngebäuden gilt dabei: Es gibt keine direkte Pflicht, einzelne Häuser oder Wohnungen sofort zu sanieren. Stattdessen soll der Energieverbrauch des gesamten Bestands an Wohngebäuden in Deutschland nach und nach sinken. Anders ist es bei Nichtwohngebäuden, also zum Beispiel Bürogebäuden, Gewerbeimmobilien oder Hallen. Hier sollen bis 2030 die energetisch schlechtesten 16 Prozent und bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent modernisiert werden.
Eigentümer*innen müssen schon heute in vielen Fällen einen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten. Mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie könnten sich diese Vorgaben ausweiten, etwa auf größere Renovierungen. Geplant ist außerdem ein schrittweiser Ausbau von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – allerdings nur, wenn das in der Praxis sinnvoll und machbar ist.

Feiertage im Mai

Im Mai können sich Berufstätige über mehrere bundesweite Feiertage freuen. Los geht es mit dem Tag der Arbeit am Freitag, den 1. Mai. Hier stehen traditionell die Rechte von Arbeitnehmer*innen im Mittelpunkt. Am Donnerstag, den 14. Mai folgt Christi Himmelfahrt, das vielerorts auch als Vatertag gefeiert wird. Mit dem Pfingstmontag am 25. Mai gibt es gleich den nächsten freien Tag. Wer rund um diese Termine Brückentage einplant, kann mit wenigen Urlaubstagen eine längere Pause herausholen.
Zwar ist der Muttertag am 10. Mai kein Feiertag, für viele Familien aber trotzdem ein besonderer Anlass. Ob Blumen, Pralinen oder einfach gemeinsame Zeit – eine kleine Aufmerksamkeit kommt fast immer gut an, ganz egal, wie alt die Kinder sind.
Noch ein wichtiger Termin folgt am 23. Mai: Dann ist Tag des Grundgesetzes. Geplant ist ein bundesweiter Mitmachtag, der ehrenamtliches Engagement sichtbarer machen und Menschen dazu einladen soll, sich auch zu engagieren.
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