Das Wichtigste in Kürze:
Der Bundesrat stimmt am 8. Mai über die Einführung des Altersvorsorgedepots ab.
Wer seit Jahresbeginn ein neues E-Auto gekauft oder geleast hat, soll ab Mai Förderungen beim Bund beantragen können.
Deutschland muss die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie bis Ende Mai in nationales Recht überführen.
Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt und Pfingsten: Der Mai ist ein feiertagsreicher Monat.
Altersvorsorgedepot
E-Auto-Förderung
Privatpersonen, die seit Anfang 2026 ein erstmals im Inland zugelassenes Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb oder bestimmte Fahrzeuge mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride sowie sogenannte Range-Extender) gekauft oder geleast haben.
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Demnach liegt sie bei Familien mit zwei oder mehr Kindern bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
3.000 Euro für reine Elektroautos
1.500 Euro für Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Range-Extender


