Besteuerung auf Fondsebene:
Inländische Dividendenerträge und inländische Immobilienerträge werden seit 2018 auf Fondsebene mit 15% Steuern belastet (inländische Immobilienerträge zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag). Die auf Fondsebene entstandene Steuer ist beim Anleger grundsätzlich weder erstattungsfähig noch anrechenbar. Alle anderen Ertragsarten, wie z. B. Zinsen, sind auf Fondsebene steuerfrei.
Besteuerung auf Anlegerebene:
Die Besteuerung beim Anleger erfolgt seit 2018 in pauschalierter Form. Dies gilt sowohl für im Inland als auch für im Ausland aufgelegte Fonds.
Die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene wird pauschal ausgeglichen, indem Ausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen beim Anleger teilweise steuerfrei bleiben (sog. Teilfreistellung). Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, richtet sich nach der Art des Fonds.
Der verbleibende Teil unterliegt der Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer. Erfolgt keine oder eine nur geringe Ausschüttung, wird ersatzweise eine sog. Vorabpauschale besteuert.
Als Anleger müssen Sie seit 2018 die folgenden Investmenterträge versteuern:
- Ausschüttungen des Fonds (wie bisher),
- Vorabpauschalen (neu anstelle der ausschüttungsgleichen Erträge) und
- Gewinne aus der Veräußerung der Fondsanteile (wie bisher).