Die Leistung wird erstmals erbracht, nachdem die Arbeitslosigkeit zwei Monate (Karenzzeit) ununterbrochen bestanden hat. Die im Zeitraum der Karenzzeit fällig werdenden Darlehensraten sind von der versicherten Person noch selbst zu tragen. Zu Beginn des Vertrages besteht außerdem eine einmalige Wartezeit von zwei Monaten. Arbeitslosigkeit, die innerhalb dieser Wartezeit eintritt, ist nicht versichert.
Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer:
Eine versicherte Arbeitslosigkeit bei zuvor abhängig Beschäftigten liegt vor, wenn die versicherte Person aus einer, seit mehr als 6 Monaten bei dem gleichen Arbeitgeber bestehenden Beschäftigung (mind. 15 Wochenstunden) heraus, während der Dauer der Versicherung, unverschuldet arbeitslos wird, keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet ist, Arbeitslosengeld bezieht und sich aktiv um Arbeit bemüht. Bei Verlust der Vollzeitbeschäftigung muss die Arbeitslosigkeit Folge einer Kündigung des Arbeitgebers oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der vergleichsweisen Erledigung eines Kündigungsschutzprozesses oder zur Abwendung einer betriebsbedingten Kündigung sein. Die Leistungsdauer ist je Leistungsfall auf 24 Monate beschränkt.
Arbeitslosigkeit für Selbständige:
Selbständige gelten als arbeitslos, wenn sie diese Betätigung, die sie bis zum Zeitpunkt der Aufgabe seit mindestens 24 Monaten ohne Unterbrechung ausgeübt haben, aus wirtschaftlichen Gründen unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben, das Gewerbe abgemeldet haben, sich aktiv um Arbeit bemühen und daneben keine weitere berufliche Tätigkeit ausüben. Ein wirtschaftlicher Grund ist nur dann gegeben, wenn die Einkünfte aus der aufgegebenen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person in den letzten 6 Monaten vor Aufgabe der Tätigkeit monatlich durchschnittlich negativ oder geringer als 20 % der im Zeitpunkt der Aufgabe aktuellen monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung waren.
Nähere Informationen, insbesondere zu den Leistungsvoraussetzungen, entnehmen Sie bitte den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.