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Aktiengewinne versteuern: So reduzierst du deine Steuerlast

In den meisten Fällen muss man Aktiengewinne versteuern, sobald ein bestimmter Freibetrag überschritten ist. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und legale Möglichkeiten, die Steuern auf Aktienverkäufe zu reduzieren. Hier findest du die wichtigsten Informationen sowie Rechenbeispiele.

Juli 2026

Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsätzlich musst du Aktiengewinne versteuern, und zwar mit der Abgeltungssteuer. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, wodurch der Steuersatz auf 26,375 Prozent steigt. Gegebenenfalls fällt auch Kirchensteuer an.

  • Allerdings müssen Singles die ersten 1.000 Euro und verheiratete Paare (bei Zusammenveranlagung) die ersten 2.000 Euro Kursgewinne nicht versteuern. Am einfachsten ist es, der Bank oder dem Broker dafür einen Freistellungsauftrag zu erteilen.

  • Wer ein sehr niedriges Einkommen hat, kann außerdem eine Günstigerprüfung beantragen. Für die Aktiengewinne gilt bei erfolgreicher Prüfung der persönliche (niedrigere) Einkommenssteuersatz.

Wie werden Aktiengewinne versteuert?

In Deutschland muss man grundsätzlich auf Aktiengewinne Steuern zahlen, denn sie gehören zu den Kapitalerträgen. Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktiengeschäften werden mit der Kapitalertragssteuer besteuert. Sie heißt auch Abgeltungssteuer.
Die Abgeltungssteuer musst du zahlen, wenn du (unter anderem) Geld aus folgenden Quellen erhältst:
  • Zinsen für Geld auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto

  • Dividenden aus Aktieninvestments

  • Ausschüttungen aus ETFs oder Fonds

  • Kursgewinne aus Aktien oder ETFs (beim Verkauf)

  • Verkauf von anderen Produkten wie Zertifikate mit Kapitalgarantie oder Aktienanleihen

  • Verkauf von Lebensversicherungen (unter bestimmten Umständen)

In der Regel musst du dich um die Versteuerung von Aktiengewinnen nicht selbst kümmern. Deine Bank oder dein Broker behält die Steuer automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab.

Wie hoch sind die Steuern auf Gewinne aus Aktien?

Die Steuerbelastung beim Verkauf von Aktien ist für die meisten Menschen gleich und unabhängig vom Einkommen:
  • Die Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragssteuer beträgt 25 Prozent auf die Gewinne.

  • Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

  • Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer, also 1,375 Prozent. Insgesamt fallen ohne Kirchensteuer 26,375 Prozent Steuer an.

  • Die Kirchensteuer richtet sich nach dem Bundesland. Der Steuersatz inklusive Kirchensteuer liegt in Bayern und Baden-Württemberg bei 27,82 Prozent und in allen anderen Bundesländern bei 27,99 Prozent .

Eine Ausnahme besteht für Menschen mit geringem Einkommen: Wenn sie Aktien verkaufen, richten sich die Steuern bei erfolgreicher Günstigerprüfung nach ihrem individuellen Einkommenssteuersatz. Mehr dazu findest du weiter unten.

Besonderheit: Steuern sparen mit Aktien-ETFs

Wenn du in Aktien-ETFs investierst, kaufst du keine einzelnen Aktien, sondern investierst anteilig in Hunderte oder Tausende von Unternehmen gleichzeitig. Das Finanzamt belohnt das: Bei steuerlich als Aktienfonds eingestuften ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei. Erst danach werden Freibeträge berücksichtigt.

ETFs basierend auf Aktienindizes wie beispielsweise dem MSCI World sind häufig als Aktienfonds eingestuft.

Was bedeutet der Sparer-Pauschbetrag für die Steuer beim Aktienverkauf?

In Deutschland gibt es für Einkünfte aus Kapitalvermögen (dazu zählt z. B. der Verkauf von Aktien) einen Steuerfreibetrag: den sogenannten Sparer-Pauschbetrag. Es gilt:
  • Singles (und Unverheiratete) haben einen Freibetrag von 1.000 Euro.

  • Der Freibetrag steigt auf 2.000 Euro für Verheiratete (bei Zusammenveranlagung) und Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft.

Dieser Freibetrag gilt auch für Dividenden und Ausschüttungen aus ETFs. Erst wenn die steuerpflichtigen Kapitalerträge insgesamt den verfügbaren Sparer-Pauschbetrag übersteigen, fällt Kapitalertragsteuer an. Bei Aktien-ETF-Erträgen ist vorher gegebenenfalls die Teilfreistellung zu berücksichtigen.

Achtung: Freistellungsauftrag nicht vergessen

Banken und Broker sind verpflichtet, Steuern auf Aktienverkäufe direkt ans Finanzamt abzuführen. Um das zu verhindern, kannst du einen Freistellungsauftrag erteilen. Die Höhe (maximal bis zum Freibetrag) kannst du selbst festlegen, und du kannst den Freibetrag auf mehrere Banken verteilen. Alternativ kannst du den Steuerfreibetrag für Aktien in deiner Steuererklärung geltend machen (Anlage KAP).

Beispiel: Steuer beim Aktienverkauf berechnen

Ein zusammenveranlagtes Ehepaar hat bei drei verschiedenen Banken Kapitalerträge erzielt. Insgesamt steht den beiden gemeinsam ein Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Damit die Banken diesen Freibetrag direkt berücksichtigen, erteilt das Paar drei verschiedene Freistellungsaufträge:
  • Bei Bank 1 haben sie ein Tagesgeldkonto. Dort erwarten sie im Laufe des Jahres 600 Euro Zinsen. Für diese Bank erteilen sie einen Freistellungsauftrag über 600 Euro. Die Zinsen werden daher vollständig steuerfrei ausgezahlt.

  • Bei Bank 2 haben sie ein Depot mit einem ausschüttenden Aktien-ETF. Daraus erhalten sie 900 Euro Ausschüttungen. Bei Aktien-Fonds sind jedoch 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das entspricht hier 270 Euro. Nur für die restlichen 630 Euro erteilt das Paar einen Freistellungsauftrag. Somit bleiben alle Einkünfte hier ebenfalls steuerfrei.

  • Bei Bank 3 verkaufen sie einzelne Aktien mit einem Gewinn in Höhe von 4.500 Euro. Von ihrem gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag (2.000 Euro) sind noch 770 Euro übrig. Sie erteilen einen Freistellungsauftrag in dieser Höhe.

Auf diese Weise muss das Paar einen Großteil ihrer Zinsen und Aktiengewinne nicht versteuern:
  • Die 600 Euro Zinsen bleiben vollständig steuerfrei.

  • Die 900 Euro Ausschüttungen aus ETFs bleiben ebenfalls steuerfrei.

  • Von den 4.500 Euro aus Aktiengewinnen müssen sie nur 3.730 Euro versteuern.

So berechnet sich die Steuerlast:
  • 25 Prozent Abgeltungssteuer plus darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ergeben 26,375 Prozent.

  • Das Paar lebt in Bayern und zahlt Kirchensteuer. Dadurch steigt der Steuersatz auf 27,82 Prozent.

  • Somit zahlt das Paar 27,82 Prozent auf 3.730 Euro: 1.037,69 Euro.

Ohne Freibeträge hätten sie stattdessen auf ihre 6.000 Euro Kapitalerträge 1.594,09 Euro zahlen müssen (da die 30-prozentige Teilfreistellung für ETF-Ausschüttungen dennoch gilt). Durch den vollständig ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrag spart das Ehepaar also 556,40 Euro Steuern.
Tipp: Den Freistellungsauftrag musst du schriftlich erteilen. Häufig ist das aber unkompliziert per Bank- oder Broker-App möglich.

Wie werden Aktiengewinne aus ETF-Sparplänen versteuert?

Bei ETF-Sparplänen gilt für die Versteuerung das First-in-First-out-Prinzip (FIFO-Prinzip). Das bedeutet, dass die zuerst gekauften Anteile auch zuerst wieder verkauft werden. Auf Basis der Gewinne wird dann die Steuer berechnet.

Beispiel: Kursgewinne versteuern bei einem ETF-Sparplan

Du hast im Januar einen Anteil eines ETFs erworben, der dich 200 Euro gekostet hat. Im Juli, also sechs Monate später, erwirbst du einen weiteren Anteil. Dieser kostet jetzt 300 Euro, da der Kurs gestiegen ist.

Zwei Jahre später möchtest du einen Anteil verkaufen. Inzwischen liegt der Preis bei 400 Euro pro Anteil. Beim Versteuern der Kursgewinne gilt nun: Wenn du einen Anteil verkaufst, wird steuerlich immer der zuerst gekaufte (älteste) Anteil betrachtet. Er hat 200 Euro gekostet und du verkaufst ihn nun für 400 Euro. Somit hast du 200 Euro Gewinn, die du versteuern musst.

Würdest du auch noch den zweiten Anteil verkaufen, hättest du für diesen Anteil 100 Euro Gewinn gemacht (Verkaufspreis 400 Euro minus Kaufpreis 300 Euro), die du versteuern müsstest.

Tipp: Vergiss nicht, dass auch hier wieder die Teilfreistellung gilt, sofern es sich um einen Aktien-ETF handelt. Du musst also nur 70 Prozent deiner Gewinne versteuern.

Besonderheit: Thesaurierende Fonds

Ein thesaurierender Fonds schüttet keine Dividenden aus, sondern legt das Geld direkt wieder an. Das kann sich über die Jahre positiv auf das Gesamtvermögen auswirken, da der Zinseszinseffekt greift.
Die sogenannte Vorabpauschale kann anfallen, wenn der Fonds im Kalenderjahr einen ausreichenden Wertzuwachs erzielt und Ausschüttungen den Basisertrag nicht erreichen. Sie basiert auf einem fiktiven Mindestertrag, der dann besteuert wird. Dabei handelt es sich um eine vorgezogene Besteuerung. Wenn du deine Fonds-Anteile schließlich verkaufst, mindern die bereits angesetzten Vorabpauschalen den steuerpflichtigen Gewinn.

Muss man ausländische Aktiengewinne versteuern?

Wer Kapitalerträge im Ausland erzielt, muss trotzdem Kursgewinne versteuern. Ob die Bank bzw. der Broker die Abgeltungssteuer einbehält, hängt davon ab, welcher Anbieter das Depot führt.
Bei einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker geschieht das in der Regel automatisch, auch wenn du ausländische Aktien hältst. Bei einem ausländischen Broker musst du die Erträge meist selbst in der Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung angeben.

Achtung: Quellensteuer beachten

Auf ausländische Dividenden kann zusätzlich Quellensteuer anfallen. Bei einem deutschen Broker wird die Quellensteuer oft automatisch auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet. Bist du jedoch bei einem ausländischen Broker, erfolgt die Anrechnung über die Steuererklärung. In beiden Fällen kann eine Steuerberatung sinnvoll sein.

Wie lassen sich beim Verkauf von Aktien Steuern sparen?

Wer vor dem 1. Januar 2009 Aktien erworben und im Privatvermögen gehalten hat, kann diese Aktien steuerfrei verkaufen. Andere Regeln gelten für Gewinne aus Aktienfonds, auch wenn die Anteile vor 2009 gekauft wurden. Durch die Verrechnung von Verlusten oder eine Günstigerprüfung lassen sich die Steuern gegebenenfalls senken.

„Alte“ Aktien steuerfrei verkaufen

Die Versteuerung von Aktiengewinnen entfällt ganz, wenn die Aktien vor 2009 erworben wurden. Weder Kapitalertragssteuer noch Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer sind hier relevant.

Tipp: Das FIFO-Prinzip gilt auch hier

Hast du vor 2009 beispielsweise 150 Aktien erworben und seit 1. Januar 2009 weitere 200 Aktien desselben Unternehmens hinzugekauft, kannst du die ersten 150 Aktien steuerfrei verkaufen. Verkaufst du insgesamt 250, so bleiben die Gewinne aus 150 davon steuerfrei und die Gewinne aus den restlichen 100 musst du versteuern.

Bei bestandsgeschützten Alt-Fondsanteilen sind Wertsteigerungen bis 31.12.2017 steuerfrei; steuerpflichtig sind grundsätzlich nur Wertveränderungen ab 01.01.2018, soweit der Gewinn den personenbezogenen Freibetrag von 100.000 Euro übersteigt. Zusammenveranlagte Paare haben sogar den doppelten Freibetrag, also 200.000 Euro. Demnach können die meisten Anleger*innen ihre bestandsgeschützten Alt-Fondsanteile häufig faktisch steuerfrei verkaufen.

Kapitalvermögen mit Verlusten verrechnen

Grundsätzlich ist es möglich, Gewinne und Verluste aus Aktienverkäufen miteinander zu verrechnen. Dabei gilt:
  • Aktienverluste dürfen nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht aber mit Zinsen, Dividenden oder anderen Kapitaleinkünften.

  • Andere Verluste, etwa aus dem Verkauf einer Lebensversicherung, dürfen hingegen mit anderen Gewinnen wie Zinsen, Aktiengewinnen etc. verrechnet werden.

Da die Verrechnung nicht unkompliziert ist, wendest du dich am besten an eine Steuerberatung, die alle Regelungen dazu im Blick hat.
Tipp: Eine Verlustbescheinigung erhältst du von deinem Finanzinstitut. Diese fügst du dann zusammen mit Informationen über deine Aktiengewinne deiner Steuererklärung bei.

Steuern sparen dank Günstigerprüfung

Mit der Günstigerprüfung bietet das Steuerrecht die Möglichkeit, bei geringem Einkommen die Steuerlast auf Aktiengewinne zu senken. Die Günstigerprüfung kann im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Das Finanzamt vergleicht dann zwei Varianten:
  • die Besteuerung der Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer

  • die Besteuerung der Kapitalerträge nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz

Ist die Besteuerung nach dem persönlichen Tarif günstiger, wird diese angewendet. Wenn die Bank bereits Steuern einbehalten hat, werden diese angerechnet und gegebenenfalls (teilweise oder vollständig) erstattet. Ansonsten bleibt es bei 25 Prozent Abgeltungssteuer. Die Prüfung kann sich also nicht nachteilig auswirken, und im besten Fall sparst du Steuern, wenn du Aktien verkaufst.
Tipp: Vielleicht hast du gehört, dass du für die Günstigerprüfung unter dem Grundfreibetrag liegen musst, der im Jahr 2026 bei 12.348 Euro liegt. Das stimmt so nicht. Die Prüfung kann auch sinnvoll sein, wenn dein zu versteuerndes Einkommen etwas höher ist, dein persönlicher Steuersatz aber dennoch unter der Steuerlast für die Abgeltungssteuer liegt.

Für wen ist die Günstigerprüfung sinnvoll?

Die Günstigerprüfung ist vor allem relevant für Menschen mit geringem Einkommen, die zusätzlich Kapitaleinkünfte haben, zum Beispiel:

  • Schüler*innen

  • Studierende

  • Rentner*innen

  • Menschen mit schwankendem Einkommen

Den Antrag auf Günstigerprüfung kannst du in der Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung stellen. Auch alle Aktiengewinne gehören in die Steuererklärung.

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt, kann es sinnvoll sein, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz: NV-Bescheinigung) zu beantragen. Das ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen (inklusive Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag liegt.

Gut zu wissen: Grundfreibetrag

Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner*innen gilt der doppelte Betrag von 24.696 Euro.

In diesem Fall kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Diese legst du deiner Bank bzw. deinem Broker (gegebenenfalls auch mehreren Stellen) vor. Die Abgeltungssteuer wird dann nicht einbehalten.

Fazit: Beim Aktienverkauf die Steuer im Blick behalten

In den meisten Fällen lässt sich die Kapitalertragsteuer nicht vollständig vermeiden, aber durch Freibeträge, Verlustverrechnung und Günstigerprüfung reduzieren. Jedoch kannst du durch geschicktes Ausnutzen der Freibeträge, die Verrechnung von Verlusten und gegebenenfalls das Verteilen deiner Verkäufe auf mehrere Jahre deine Steuerlast senken.
Über die Jahre kann sich das lohnen, insbesondere wenn du eingesparte Steuern stattdessen in deinen Sparplan investierst. Dann kann mit der Zeit der Zinseszins für dich arbeiten. Wie sich das über einen langen Anlagezeitraum auswirken kann, erfährst du in unserem Artikel zum Geldverdienen mit Aktien.
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