- Wie werden Aktiengewinne versteuert?
- Was bedeutet der Sparer-Pauschbetrag für die Steuer beim Aktienverkauf?
- Beispiel: Steuer beim Aktienverkauf berechnen
- Wie werden Aktiengewinne aus ETF-Sparplänen versteuert?
- Muss man ausländische Aktiengewinne versteuern?
- Wie lassen sich beim Verkauf von Aktien Steuern sparen?
- Fazit: Beim Aktienverkauf die Steuer im Blick behalten
Das Wichtigste in Kürze:
Grundsätzlich musst du Aktiengewinne versteuern, und zwar mit der Abgeltungssteuer. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, wodurch der Steuersatz auf 26,375 Prozent steigt. Gegebenenfalls fällt auch Kirchensteuer an.
Allerdings müssen Singles die ersten 1.000 Euro und verheiratete Paare (bei Zusammenveranlagung) die ersten 2.000 Euro Kursgewinne nicht versteuern. Am einfachsten ist es, der Bank oder dem Broker dafür einen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Wer ein sehr niedriges Einkommen hat, kann außerdem eine Günstigerprüfung beantragen. Für die Aktiengewinne gilt bei erfolgreicher Prüfung der persönliche (niedrigere) Einkommenssteuersatz.
Wie werden Aktiengewinne versteuert?
Zinsen für Geld auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto
Dividenden aus Aktieninvestments
Ausschüttungen aus ETFs oder Fonds
Kursgewinne aus Aktien oder ETFs (beim Verkauf)
Verkauf von anderen Produkten wie Zertifikate mit Kapitalgarantie oder Aktienanleihen
Verkauf von Lebensversicherungen (unter bestimmten Umständen)
Wie hoch sind die Steuern auf Gewinne aus Aktien?
Die Abgeltungssteuer bzw. Kapitalertragssteuer beträgt 25 Prozent auf die Gewinne.
Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer, also 1,375 Prozent. Insgesamt fallen ohne Kirchensteuer 26,375 Prozent Steuer an.
Die Kirchensteuer richtet sich nach dem Bundesland. Der Steuersatz inklusive Kirchensteuer liegt in Bayern und Baden-Württemberg bei 27,82 Prozent und in allen anderen Bundesländern bei 27,99 Prozent .
Besonderheit: Steuern sparen mit Aktien-ETFs
Wenn du in Aktien-ETFs investierst, kaufst du keine einzelnen Aktien, sondern investierst anteilig in Hunderte oder Tausende von Unternehmen gleichzeitig. Das Finanzamt belohnt das: Bei steuerlich als Aktienfonds eingestuften ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei. Erst danach werden Freibeträge berücksichtigt.
ETFs basierend auf Aktienindizes wie beispielsweise dem MSCI World sind häufig als Aktienfonds eingestuft.
Was bedeutet der Sparer-Pauschbetrag für die Steuer beim Aktienverkauf?
Singles (und Unverheiratete) haben einen Freibetrag von 1.000 Euro.
Der Freibetrag steigt auf 2.000 Euro für Verheiratete (bei Zusammenveranlagung) und Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft.
Achtung: Freistellungsauftrag nicht vergessen
Banken und Broker sind verpflichtet, Steuern auf Aktienverkäufe direkt ans Finanzamt abzuführen. Um das zu verhindern, kannst du einen Freistellungsauftrag erteilen. Die Höhe (maximal bis zum Freibetrag) kannst du selbst festlegen, und du kannst den Freibetrag auf mehrere Banken verteilen. Alternativ kannst du den Steuerfreibetrag für Aktien in deiner Steuererklärung geltend machen (Anlage KAP).
Beispiel: Steuer beim Aktienverkauf berechnen
Bei Bank 1 haben sie ein Tagesgeldkonto. Dort erwarten sie im Laufe des Jahres 600 Euro Zinsen. Für diese Bank erteilen sie einen Freistellungsauftrag über 600 Euro. Die Zinsen werden daher vollständig steuerfrei ausgezahlt.
Bei Bank 2 haben sie ein Depot mit einem ausschüttenden Aktien-ETF. Daraus erhalten sie 900 Euro Ausschüttungen. Bei Aktien-Fonds sind jedoch 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das entspricht hier 270 Euro. Nur für die restlichen 630 Euro erteilt das Paar einen Freistellungsauftrag. Somit bleiben alle Einkünfte hier ebenfalls steuerfrei.
Bei Bank 3 verkaufen sie einzelne Aktien mit einem Gewinn in Höhe von 4.500 Euro. Von ihrem gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag (2.000 Euro) sind noch 770 Euro übrig. Sie erteilen einen Freistellungsauftrag in dieser Höhe.
Die 600 Euro Zinsen bleiben vollständig steuerfrei.
Die 900 Euro Ausschüttungen aus ETFs bleiben ebenfalls steuerfrei.
Von den 4.500 Euro aus Aktiengewinnen müssen sie nur 3.730 Euro versteuern.
25 Prozent Abgeltungssteuer plus darauf 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ergeben 26,375 Prozent.
Das Paar lebt in Bayern und zahlt Kirchensteuer. Dadurch steigt der Steuersatz auf 27,82 Prozent.
Somit zahlt das Paar 27,82 Prozent auf 3.730 Euro: 1.037,69 Euro.
Wie werden Aktiengewinne aus ETF-Sparplänen versteuert?
Beispiel: Kursgewinne versteuern bei einem ETF-Sparplan
Du hast im Januar einen Anteil eines ETFs erworben, der dich 200 Euro gekostet hat. Im Juli, also sechs Monate später, erwirbst du einen weiteren Anteil. Dieser kostet jetzt 300 Euro, da der Kurs gestiegen ist.
Zwei Jahre später möchtest du einen Anteil verkaufen. Inzwischen liegt der Preis bei 400 Euro pro Anteil. Beim Versteuern der Kursgewinne gilt nun: Wenn du einen Anteil verkaufst, wird steuerlich immer der zuerst gekaufte (älteste) Anteil betrachtet. Er hat 200 Euro gekostet und du verkaufst ihn nun für 400 Euro. Somit hast du 200 Euro Gewinn, die du versteuern musst.
Würdest du auch noch den zweiten Anteil verkaufen, hättest du für diesen Anteil 100 Euro Gewinn gemacht (Verkaufspreis 400 Euro minus Kaufpreis 300 Euro), die du versteuern müsstest.
Tipp: Vergiss nicht, dass auch hier wieder die Teilfreistellung gilt, sofern es sich um einen Aktien-ETF handelt. Du musst also nur 70 Prozent deiner Gewinne versteuern.
Besonderheit: Thesaurierende Fonds
Muss man ausländische Aktiengewinne versteuern?
Achtung: Quellensteuer beachten
Auf ausländische Dividenden kann zusätzlich Quellensteuer anfallen. Bei einem deutschen Broker wird die Quellensteuer oft automatisch auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet. Bist du jedoch bei einem ausländischen Broker, erfolgt die Anrechnung über die Steuererklärung. In beiden Fällen kann eine Steuerberatung sinnvoll sein.
Wie lassen sich beim Verkauf von Aktien Steuern sparen?
„Alte“ Aktien steuerfrei verkaufen
Tipp: Das FIFO-Prinzip gilt auch hier
Hast du vor 2009 beispielsweise 150 Aktien erworben und seit 1. Januar 2009 weitere 200 Aktien desselben Unternehmens hinzugekauft, kannst du die ersten 150 Aktien steuerfrei verkaufen. Verkaufst du insgesamt 250, so bleiben die Gewinne aus 150 davon steuerfrei und die Gewinne aus den restlichen 100 musst du versteuern.
Kapitalvermögen mit Verlusten verrechnen
Aktienverluste dürfen nur mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht aber mit Zinsen, Dividenden oder anderen Kapitaleinkünften.
Andere Verluste, etwa aus dem Verkauf einer Lebensversicherung, dürfen hingegen mit anderen Gewinnen wie Zinsen, Aktiengewinnen etc. verrechnet werden.
Steuern sparen dank Günstigerprüfung
die Besteuerung der Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer
die Besteuerung der Kapitalerträge nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz
Für wen ist die Günstigerprüfung sinnvoll?
Die Günstigerprüfung ist vor allem relevant für Menschen mit geringem Einkommen, die zusätzlich Kapitaleinkünfte haben, zum Beispiel:
Schüler*innen
Studierende
Rentner*innen
Menschen mit schwankendem Einkommen
Den Antrag auf Günstigerprüfung kannst du in der Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung stellen. Auch alle Aktiengewinne gehören in die Steuererklärung.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Gut zu wissen: Grundfreibetrag
Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner*innen gilt der doppelte Betrag von 24.696 Euro.


