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Wie du den Sparerpauschbetrag nutzt und Steuern sparst

Zinsen und Dividenden klingen gut – zumindest, bis das Finanzamt seine Hand aufhält. Mit dem Sparerpauschbetrag schützt du einen Teil deines Ertrags vor den Steuern. Im Ratgeber zeigen wir dir, wie das genau funktioniert, welche Regeln gelten und wann du aktiv werden musst.

November 2025

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Sparerpauschbetrag kannst du aktuell (Stand: Oktober 2025) bis zu 1.000 Euro im Jahr aus Kapitalerträgen steuerfrei verdienen. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren sind es 2.000 Euro. 

  • Zu Kapitalerträgen zählen Erträge aus Zinsen, Dividenden sowie Fonds und ETFs. 

  • Mit einem Freistellungsauftrag zahlt dir deine Bank die Erträge ohne Steuerabzug aus. 

  • Alternativ kannst du dir zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen. 

Was ist der Sparerpauschbetrag? 

Der Sparerpauschbetrag (auch Sparerfreibetrag genannt) ist eine Teilfreistellung auf die Kapitalertragsteuer. Damit gleicht der Staat deine Werbungskosten für die Geldanlage wie Depotgebühren, Finanzierungskosten sowie Beratungsgebühren pauschal aus. Tatsächliche Kosten kannst du nicht von der Steuer absetzen, selbst wenn du dafür Belege hast. 
Die aktuelle Höhe von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro gilt seit dem 1. Januar 2023. Davor lag der Sparerpauschbetrag bei 801 Euro jährlich bzw. 1602 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren. 

Gut zu wissen

Kapitalerträge von Kindern fallen nicht unter den Sparerpauschbetrag der Eltern. Wenn dein Kind ein Juniordepot besitzt und z. B. Erträge aus ETFs oder Fonds erzielt, profitiert es auch vom Sparerfreibetrag.

Mehr Infos zu unserem Juniordepot 

Kurz erklärt: Die Kapitalertragsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen 
Mit der Kapitalertragsteuer besteuert das Finanzamt Erträge aus einer Geldanlage. Dazu gehören Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Fonds oder ETFs. Die Steuer beträgt 25 % auf alle Erträge zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Höhe der Kapitalertragsteuer. Hinzu kommt ggf. die Kirchensteuer. Ab dem ersten Euro Ertrag zahlst du also rund 26,375 % Kapitalertragsteuer – die Kirchensteuer nicht eingerechnet. 
Wenn du deine Kapitaleinkünfte bei einer deutschen Bank oder einem deutschen Broker erzielst, kommst du mit der Steuer nicht in Berührung. Deine Bank zieht sie ab, leitet sie ans Finanzamt weiter und zahlt dir deinen Ertrag anschließend netto aus. Deswegen heißt die Steuer auch „Abgeltungsteuer“, weil deine Steuerschuld sofort abgegolten ist. 
Und wenn du deine Kapitalerträge bei einer Bank im Ausland erzielst? Ausländische Banken führen die Steuer nicht automatisch ans Finanzamt ab. Du kannst den Sparerfreibetrag trotzdem nutzen, musst aber selbst aktiv werden und die Einnahmen in deiner Steuererklärung deklarieren. Dazu gleich mehr. 
Sparerpauschbetrag: Beispiel 
Hier ein Beispiel für den Nettoertrag mit und ohne Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags. Die Kirchensteuer haben wir nicht berücksichtigt. 
BeschreibungMitOhne
Kapitalerträge gesamt1.500 €1.500 €
   
Abzug Sparerpauschbetrag- 1000 €- 0 €
   
Steuerpflichtiger Betrag500 €1.500 €
   
Kapitalertragsteuer125 €375 €
   
Solidaritätszuschlag6,88 €20,63 €
   
Gesamtsteuer131,88 €395,63 €
   
Nettobetrag nach Steuer1368,12 €1104,37 €
Mit Freibetrag sparst du in diesem Beispiel jährlich mehr als 250 Euro Steuern. Das Ergebnis fällt anders aus, wenn du kirchensteuerpflichtig bist. 

Wie kannst du den Sparerpauschbetrag nutzen? 

Mit einem Freistellungsauftrag bei Banken vermeiden Anleger*innen den Steuerabzug im Vorhinein, mithilfe der Steuererklärung holen sie sich zu viel gezahlte Steuern zurück. Beide Optionen erzielen dasselbe Ergebnis, nur auf unterschiedlichem Weg. 

Option 1: Freistellungsauftrag erteilen für Sparerpauschbetrag 

Dank eines Freistellungsauftrags zahlen Banken oder Broker die Erträge ohne Steuerabzug an Anleger*innen aus. Du vermeidest die Kapitalertragsteuer also an der Quelle – deswegen ist das meist der einfachere Weg. 
Den Freistellungsauftrag kannst du in der Regel online oder in der Banking-App erteilen. Dort gibst du zuerst die gewünschte Höhe der Freistellung an. Ob 200 Euro oder 1.000 Euro, kannst du flexibel wählen. Deine Bank versteuert alle Beträge, die über die Höhe deiner Freistellung hinausgehen.  

Beispiel

Du erteilst deiner Bank einen Freistellungsauftrag über 500 Euro und erwirtschaftest 800 Euro Ertrag. Dank Sparerfreibetrag zahlt dir deine Bank 500 Euro steuerfrei aus und führt die Kapitalertragsteuer auf die verbleibenden 300 Euro ans Finanzamt ab.

Für die Freistellung brauchst du zwingend deine Steuer-ID-Nummer. Du findest sie u. a. in deinem Einkommensteuerbescheid und auf deiner Lohnsteuerbescheinigung. 
Mehrere Freistellungsaufträge 
Anleger*innen können ihren Sparerpauschbetrag auf mehrere Freistellungsaufträge verteilen. Das kann sinnvoll sein, wenn du z.  B. ein Tagesgeld bei einer Bank und einen ETF-Sparplan bei einer anderen unterhältst. Dazu erteilst du einfach jedem deiner Anbieter einen separaten Freistellungsauftrag. 

Beispiel

Du unterhältst ein Tagesgeldkonto, ein Festgeld sowie einen Fondssparplan bei 3 verschiedenen Banken oder Brokern. Diesen 3 Anbietern erteilst du jeweils einen Freistellungsauftrag: Für das Tagesgeld 200 Euro, für das Festgeld 300 Euro und für den Fondssparplan 500 Euro.

Vergiss nicht, dass der Sparerfreibetrag pro Person gilt – und nicht pro Bank. Die Summe deiner Freistellungen darf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro bei Ehepaaren nicht überschreiten. Das zu beachten liegt in deiner Verantwortung, denn Banken und Broker kommunizieren Freistellungsaufträge nicht untereinander. 

Checkliste

  • Notiere die Details deiner Freistellungsaufträge in einem Dokument. So verlierst du nicht den Überblick. 

  • Erteile nie Freistellungsaufträge, die in der Summe mehr als 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro betragen. 

  • Schätze Anfang des Jahres ab, wie viel Rendite du mit welchem Investment voraussichtlich erzielen wirst und passe die Freistellungsaufträge entsprechend an. 

  • Ändere deine Freistellungsaufträge im Laufe des Jahres, falls sich einzelne Investments besser oder schlechter entwickeln als erwartet. 

Sparerpauschbetrag: 1.000 Euro überschritten 
Das Finanzamt erfährt, wenn Anleger*innen den Freibetrag mit mehreren Freistellungsaufträgen überschreiten. Banken melden dem Fiskus Anfang des Jahres deine Freibeträge des Vorjahres – genau dafür brauchen sie deine Steuer-ID-Nummer. Wenn du den Sparerpauschbetrag überschritten hast, vorsätzlich oder versehentlich, wirst du Post von den Finanzbehörden erhalten. 
Bei leichten und erstmaligen Überschreitungen reicht es oft, wenn du deine Einnahmen in der Steuererklärung deklarierst. Das ist der Fall, wenn du z. B. 3 Freistellungsaufträge über je 400 Euro erteilst und alle komplett ausschöpfst. In dem Fall musst du 200 Euro nachträglich versteuern. Bei wiederholten Verstößen kann das Finanzamt Bußgelder erteilen. 

Option 2: Anlage KAP in Steuererklärung für Sparerpauschbetrag ausfüllen 

Anleger*innen können den Sparerfreibetrag auch mithilfe der Anlage KAP in der Steuererklärung geltend machen. KAP steht für Kapitaleinnahmen. So kannst du dir deine zu viel gezahlte Steuer zurückholen, wenn du z. B. nicht daran gedacht hast, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. 
Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung 
In zwei Fällen sind Anleger*innen dazu verpflichtet, die Anlage KAP in der Steuererklärung auszufüllen: 
  • Du hast Kapitalerträge erzielt, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen. Das ist der Fall, wenn du Erträge bei einer Bank oder einem Broker im Ausland erzielst und in Deutschland steuerpflichtig bist. 

  • Du bist zur Abgabe der Kirchensteuer verpflichtet, aber deine Bank hat beim Steuerabzug die Kirchensteuer nicht abgeführt. Das passiert, wenn du dem Datenabruf zur Kirchensteuer widersprochen hast. 

Günstigerprüfung 
Mit der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, ob der individuelle Einkommensteuersatz niedriger ist als die Kapitalertragsteuer. Das kann für Anleger*innen mit geringem Einkommen sinnvoll sein, etwa Rentner*innen oder Student*innen. Liegt das Niveau deiner Einkommensteuer unter 25 %, versteuert das Finanzamt auch deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren Steuersatz. Zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer erhältst du dann zurück. 

Die Günstigerprüfung kannst du in der Steuererklärung mit einem Kreuz beantragen. Das Finanzamt entscheidet sich immer für die Option, die für dich steuerlich günstiger ist.  

Was ist die NV-Bescheinigung als Alternative zum Sparerfreibetrag? 

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) können Anleger*innen laut Einkommensteuergesetz sämtliche Kapitalerträge steuerfrei behalten – auch, wenn der Ertrag mehr als 1.000 Euro beträgt. Sie ersetzt den Sparerpauschbetrag. Allerdings erhältst du die Bescheinigung nur, wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und du somit keine Einkommensteuer zahlen musst. 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro, 2026 erhöht ihn der Staat auf 12.348 Euro (Stand: Oktober 2025). 
Die NV-Bescheinigung musst du bei deinem Finanzamt beantragen. Sie gilt in der Regel 1 bis maximal 3 Jahre, danach musst du sie erneut beantragen. Sollte dein Einkommen über den Grundfreibetrag hinauswachsen, wird die NV-Bescheinigung ungültig. 
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