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Eine ältere und jüngere Frau umarmen sich.
Vollmachten für Bankgeschäfte: Was du beachten solltest

Viele Ereignisse können dazu führen, dass du deine Kontogeschäfte nicht selbst erledigen kannst – und sei es nur vorübergehend. Daher solltest du einer Vertrauensperson eine Bankvollmacht erteilen. Wir erklären, welche Vollmachten es gibt und wie du sie erteilst.

Januar 2023

Angenommen, du bist im Urlaub im Ausland unterwegs und hast keinen Zugriff auf dein Online-Banking. Wer überweist dann für dich den Betrag einer unerwarteten Rechnung von deinem Konto? Auch einschneidende Ereignisse wie etwa ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass du deine Kontoangelegenheiten vorübergehend oder gar nicht mehr selbst erledigen kannst. Daher solltest du rechtzeitig einer Person deines Vertrauens eine Bankvollmacht erteilen, damit sich diese in Notfällen um deine Finanzen kümmern kann. Und auch als Vorsorge für den Todesfall empfiehlt es sich, eine Bankvollmacht einzurichten. Wir stellen dir wichtige Aspekte zu dem Thema vor.

Unterschiedliche Vollmachten

Im Fall einer Notsituation kann eine Person deines Vertrauens verschiedene Angelegenheiten für dich übernehmen, sofern du sie vorher dazu bemächtigst. Je nach Form der Vollmacht räumst du ihr unterschiedlich weit reichende Rechte ein:

Generalvollmacht: Sie bevollmächtigt eine Vertrauensperson, persönliche und rechtliche Angelegenheiten für dich zu tätigen. Dazu zählen zum Beispiel, auf dein Konto zuzugreifen oder eine Immobilie zu kaufen. Du kannst die Vollmacht individuell anpassen und so die Rechte der Person einschränken. Eine Generalvollmacht bietet sich an, wenn du gewisse rechtliche Angelegenheiten nicht mehr wahrnehmen möchtest oder befürchtest, sie aus bestimmten Gründen nicht mehr erledigen zu können.

Vorsorgevollmacht: Sie setzt zwingend voraus, als vollmachtgebende Person geschäftsunfähig zu sein. Das bedeutet, seinen eigenen Willen nicht mehr eigenständig artikulieren zu können. Eine Person deines Vertrauens kann dann – statt einer gesetzlichen Betreuung – alle gesundheitlichen, persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten regeln.

Bankvollmacht: Damit ermächtigst du jemanden, nur deine Bankgeschäfte zu erledigen. Achtung: Eine Bankvollmacht ersetzt kein Testament! Aufgrund einer solchen Vollmacht erbt deine Vertrauensperson nicht automatisch. Wenn du sie finanziell bedenken möchtest, musst du dies im Testament regeln.

Vollmachten bei der DKB

Mit einer schriftlichen General-/Vorsorgevollmacht kann deine Vertrauensperson über deine Konten und Depots bei der DKB verfügen. Die Bankvollmacht gilt bei der DKB zu Lebzeiten und über den Tod hinaus. Damit haben die Personen deines Vertrauens Zugriff auf das gesamte Online-Banking.

Fragen und Antworten zu Vollmachten

Bankvollmacht: handlungsfähig bleiben

Es können verschiedene Situationen eintreten, in denen du nicht in der Lage bist, deine Kontoangelegenheiten zu regeln. Eine Bankvollmacht sorgt zum Beispiel in folgenden Fällen dafür, dass deine Vertrauensperson für dich einspringen kann:

  • Wenn du eine längere Reise oder einen Auslandsaufenthalt planst, kannst du zur Sicherheit eine Vertrauensperson bevollmächtigen, die deine Bankgeschäfte erledigen kann.

  • Bei einem Diebstahl von Bankunterlagen, etwa deiner Kreditkarte, kann die bevollmächtigte Person umgehend für dich bei der Bank handeln.

  • Bei einem Unfall oder einer längeren Krankheit kannst du möglicherweise keine Rechnungen zahlen. Mit einer Vollmacht erledigt dies eine Person deines Vertrauens über den eigenen Zugang zum Banking.

  • Im Todesfall können Bevollmächtigte weiter finanzielle Dinge regeln und müssen nicht warten, bis das notarielle Testament eröffnet ist oder ein Erbschein erteilt wird. Besitzt niemand eine Bankvollmacht, wird dein Konto als Nachlasskonto geführt, bis ein Erbe durch das Testament oder den Erbschein seine Zugriffsberechtigung nachweist.

Aufgepasst: Paare haben keine automatische Bankvollmacht. Bei getrennten Konten kann die jeweils andere Person im Notfall kein Geld abheben und keine Rechnungen zahlen. Ohne Vollmacht verweigern Banken den Zugriff auf das Konto – denn sie haften dafür, wenn Unbefugte zum Beispiel Geld abheben. Nur wenn Paare ein Gemeinschaftskonto besitzen, können beide Personen stets darauf zugreifen – eine Vollmacht ist nicht nötig.

Vertrauenspersonen bestimmen

Du kannst grundsätzlich jede geschäftsfähige und volljährige Person benennen. Wähle sie aber sorgfältig aus: Am besten, du erteilst die Vollmacht nur jemandem, dem du voll und ganz vertraust. Viele Menschen bevollmächtigen etwa ihre Partner*innen oder ihre Kinder. Gut zu wissen: Du kannst Vollmachten für mehrere Personen hinterlegen.

Vollmacht erteilen – so geht‘s

Eine Bankvollmacht musst du aus Gründen der Rechtsklarheit schriftlich erteilen. Expert*innen warnen allerdings davor, ein Schreiben eigenmächtig zu erstellen. Zu groß ist die Gefahr, dass du etwas missverständlich formulierst oder vergisst. Wichtig ist zum Beispiel, dass du den Verfügungsrahmen und die Laufzeit nennst. Am besten, du nutzt den Vordruck des jeweiligen Geldinstituts. Du und die bevollmächtigte Person müssen gemeinsam das Formular unterschreiben – nur dann ist es gültig.

  • Bei Banken vor Ort gilt: Sucht gemeinsam eine Filiale auf, so lassen sich Zweifel an der Vollmachterteilung vermeiden. Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Bevollmächtigte anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren.

  • Bei Online- oder Direktbanken müssen sich Bevollmächtigte meist mittels Video-Ident oder Postident legitimieren, wenn diese noch nicht zur Kundschaft zählen.

Deine Vertrauenspersonen müssen die Gültigkeit ihrer General-/Vorsorgevollmacht aus Sicherheitsgründen bei jedem Auftrag erneut nachweisen. Die Bank benötigt dazu

  • den gewünschten schriftlichen Auftrag.

  • die Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht im Original oder als notariell beglaubigte Kopie (nicht älter als 14 Tage).

Bedenke: Wenn du Konten bei mehreren Geldinstituten hast, musst du bei jedem Institut eine Vollmacht hinterlegen. Banken regeln es unterschiedlich, welche Bankgeschäfte Bevollmächtigte erledigen dürfen. Meist ist es zum Beispiel nicht möglich, weitere Konten zu eröffnen oder Kreditverträge zu ändern.

DKB: Vollmachten erteilen und löschen

Du kannst die Bankvollmacht einfach im Online-Banking erteilen, unter Service > Persönliche Daten > Vollmachten.

Du kannst deine erteilten Vollmachten auch an gleicher Stelle in deinem Banking ganz einfach löschen. Übrigens: Im Todesfall können Erbberechtigte die Vollmacht widerrufen beziehungsweise löschen lassen.

Die nötigen Schritte zur Erteilung einer Vollmacht findest du hier:

Frage: Vollmachten erteilen?

Bankvollmacht unkompliziert löschen

Du kannst deine erteilte Vollmacht jederzeit schriftlich ändern oder löschen. Dafür reicht ein formloses Schreiben mit Unterschrift an das jeweilige Geldinstitut.

Kurz gesagt
  • Mit einer Bankvollmacht überträgst du deine Kontoangelegenheiten an eine Vertrauensperson.

  • Eine Vollmacht sorgt dafür, dass jemand deine Bankgeschäfte regeln kann, wenn du einmal nicht (mehr) dazu in der Lage sein solltest.

  • Du kannst eine Bankvollmacht bei Online- und Direktbanken einfach übers Banking erteilen.

  • Eine Vollmacht lässt sich jederzeit löschen.

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