Unterschiedliche Vollmachten
Mit einer schriftlichen General-/Vorsorgevollmacht kann deine Vertrauensperson über deine Konten und Depots bei der DKB verfügen. Die Bankvollmacht gilt bei der DKB zu Lebzeiten und über den Tod hinaus. Damit haben die Personen deines Vertrauens Zugriff auf das gesamte Online-Banking.
Bankvollmacht: handlungsfähig bleiben
Wenn du eine längere Reise oder einen Auslandsaufenthalt planst, kannst du zur Sicherheit eine Vertrauensperson bevollmächtigen, die deine Bankgeschäfte erledigen kann.
Bei einem Diebstahl von Bankunterlagen, etwa deiner Kreditkarte, kann die bevollmächtigte Person umgehend für dich bei der Bank handeln.
Bei einem Unfall oder einer längeren Krankheit kannst du möglicherweise keine Rechnungen zahlen. Mit einer Vollmacht erledigt dies eine Person deines Vertrauens über den eigenen Zugang zum Banking.
Im Todesfall können Bevollmächtigte weiter finanzielle Dinge regeln und müssen nicht warten, bis das notarielle Testament eröffnet ist oder ein Erbschein erteilt wird. Besitzt niemand eine Bankvollmacht, wird dein Konto als Nachlasskonto geführt, bis ein Erbe durch das Testament oder den Erbschein seine Zugriffsberechtigung nachweist.
Vertrauenspersonen bestimmen
Vollmacht erteilen – so geht‘s
Bei Banken vor Ort gilt: Sucht gemeinsam eine Filiale auf, so lassen sich Zweifel an der Vollmachterteilung vermeiden. Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Bevollmächtigte anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren.
Bei Online- oder Direktbanken müssen sich Bevollmächtigte meist mittels Video-Ident oder Postident legitimieren, wenn diese noch nicht zur Kundschaft zählen.
den gewünschten schriftlichen Auftrag.
die Generalvollmacht/Vorsorgevollmacht im Original oder als notariell beglaubigte Kopie (nicht älter als 14 Tage).
Du kannst die Bankvollmacht einfach im Online-Banking erteilen.
Du kannst deine erteilten Vollmachten auch an gleicher Stelle in deinem Banking ganz einfach löschen. Übrigens: Im Todesfall können Erbberechtigte die Vollmacht widerrufen beziehungsweise löschen lassen.
Die nötigen Schritte zur Erteilung einer Vollmacht findest du hier: