Das Wichtigste in Kürze
Ein regelmäßiger Depotcheck sorgt für Übersicht und hält deine Geldanlage strategisch auf Kurs.
Aufräumen, Rebalancing und Kostenkontrolle helfen dir, Risiken zu steuern und Renditechancen zu nutzen.
Schon wenige Anpassungen pro Jahr können langfristig einen großen Unterschied machen.
Warum ein Frühjahrsputz für dein Depot wichtig ist
Klarheit über deine Anlagen zu gewinnen,
überflüssige oder unübersichtliche Strukturen zu reduzieren,
Risiken auszugleichen,
Kosten zu senken,
deine Sparziele zu prüfen,
langfristig bessere Ergebnisse zu erzielen.
Depotprüfung: Aufräumen, Bündeln, Vereinfachen
Mehr Übersicht: Sehr kleine Restbestände machen das Depot manchmal unübersichtlich. Das gilt vor allem, wenn du viele Sparpläne oder Wertpapiere besitzt.
Praktisch bei einem Depotwechsel: Banken übertragen Bruchstücke in der Regel nicht. Wenn du dein Depot zu einem anderen Anbieter umziehen möchtest, musst du Bruchstücke häufig vorher verkaufen.
Ordnung bei der Neustrukturierung: Wenn du dein Depot im Rahmen eines Rebalancing oder Frühjahrsputzes neu ausrichtest, kann es hilfreich sein, sehr kleine Reste zu entfernen.
Bruchstücke verkaufen
Bruchstücke kannst du genauso wie ganze Stücke über den Orderprozess verkaufen. Beachte, dass dabei Kosten gem. Preis- und Leistungsverzeichnis anfallen und einige Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Mehr dazu erfährst du in der nachfolgenden FAQ.
Was mache ich mit wertlosen Wertpapieren in meinem Depot bei der DKB?
Wenn ein Wertpapier nicht mehr gehandelt wird und wertlos geworden ist, wird es ohne Wertanzeige in deinem Depot angezeigt. Diese Positionen kannst du kostenlos aus deinem Depot ausbuchen lassen.
Wie du vorgehen kannst und was du beachten solltest, haben wir dir in unserer FAQ zusammengestellt.
Geplante Änderungen bei der Altersvorsorge
Für die kommenden Jahre plant die Bundesregierung mehrere Änderungen bei der Altersvorsorge, die gerade für Privatpersonen relevant sein können.
Mit dem neuen Altersvorsorgedepot soll das Geld im Vergleich zur Riester-Rente stärker in Kapitalmarktprodukte wie ETFs oder Fonds investiert werden können, und zwar ohne verpflichtende Garantiezusagen. So sollen langfristig höhere Renditen möglich sein. Vorgesehen sind laut Gesetzentwurf zwei Varianten: ein Standarddepot sowie ein Selbstentscheider‑Depot.
Das Standarddepot soll möglichst einfach gestaltet sein: Die Einzahlungen sollen automatisch in zwei vorab vom Anbieter festgelegte Fonds fließen. Dabei verfolgt ein Fonds ein eher defensives Anlageprofil, während der zweite Fonds höhere Risiken und damit auch erweiterte Renditechancen abbildet. Eine individuelle Anlageentscheidung soll beim Standarddepot nur nötig sein, wenn Altersvorsorgende von den Standardeinstellungen abweichen wollen.
Daneben soll es über das Selbstentscheider-Depot auch die Möglichkeit geben, die Auswahl der Wertpapiere innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens selbst vorzunehmen. Zu den aktuell zulässigen Anlageformen zählen laut Gesetzentwurf unter anderem regulierte Investmentfonds (z. B. ETFs), die maximal der Risikoklasse 5 nach PRIIPs zugeordnet sind.
Der Staat plant, Altersvorsorgedepots mit finanziellen Zulagen und Steuervorteilen zu fördern. Aktuell (Stand Dezember 2025) sind, je nach Sparbetrag, für die Grundzulage bis zu 480 Euro im Jahr geplant. Außerdem ist laut Gesetzentwurf eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro im Jahr pro Kind vorgesehen.
Ergänzend dazu plant die Bundesregierung die Einführung der sogenannten Frühstart-Rente, ein staatlich gefördertes Modell zur privaten Altersvorsorge für Kinder. Danach sollen Kinder, die eine Schule oder Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, ab dem 6. Lebensjahr einen staatlichen Zuschuss von 10 Euro monatlich in ein individuell geführtes, kapitalmarktorientiertes Vorsorgedepot erhalten. Die Förderung soll bis zum 18. Lebensjahr laufen. Dieses Modell soll Kindern helfen, langfristiges Sparen und Kapitalmarktinvestitionen früher zu erleben und gleichzeitig zur privaten Vorsorge beitragen.
Das Altersvorsorgedepot und die Frühstart-Rente sollen ab Januar 2027 an den Start gehen. Für die Frühstart-Rente sollen die Auszahlungen für den Geburtsjahrgang 2020 jedoch rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen. In den folgenden Jahren sollen weitere Jahrgänge hinzukommen.


